VkBkmG
INHALT
Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (VkBkmG)
- Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG)
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
- § 2 Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
- § 3 Verkündung und amtliche Bekanntmachung
- § 4 Freier Zugang
- § 5 Benachrichtigungsdienste
- § 6 Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
- § 7 Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
- Abschnitt 2
- Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
- § 8 Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
- § 9 Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
- § 10 Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
- § 11 Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
- § 12 Nachträgliche Bereitstellung
- § 13 Aufwendungsersatz
- § 14 Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
- Abschnitt 3
- Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- § 15 Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- § 16 Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- Abschnitt 4
- Archivierung
- § 17 Dauerhafte Aufbewahrung
- § 18 Erhaltung des Beweiswerts
- Abschnitt 5
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 19 Strafvorschriften
- § 20 Bußgeldvorschriften
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