Übereinkommen zu Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (0.747.305.31)
INHALT
Übereinkommen zu Erleichterung des internationalen Seeverkehrs
- Übereinkommen zu Erleichterung des internationalen Seeverkehrs
- Art. I
- Art. II
- Art. III
- Art. IV
- Art. V
- Art. VI
- Art. VII ²
- Art. VIII
- Art. IX
- Art. X
- Art. XI
- Art. XII
- Art. XIII
- Art. XIV
- Art. XV
- Art. XVI
- Unterschriften
- Anlage ⁵
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
- A. Begriffsbestimmungen
- B. Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2 Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen der Schiffe
- A. Allgemeines
- B. Inhalt und Zweck der Dokumente
- C. Dokumente beim Einlaufen
- D. Dokumente beim Auslaufen
- E. Massnahmen zur Erleichterung der Abfertigung von Ladung, Fahrgästen, Besatzung und Gepäck
- F. Aufeinanderfolgendes Anlaufen von zwei oder mehr Häfen in demselben Staat
- G. Ausfüllen von Dokumenten
- H. Besondere Massnahmen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten zugunsten von Schiffen, die einen Hafen anlaufen, um Besatzungsmitglieder, Fahrgäste oder andere Kranke oder verwundete Personen an Land zu setzen, die einer dringenden ärztlichen Versorgung bedürfen
- Abschnitt 3 Ein- und Ausreise von Personen
- A. Erfordernisse und Verfahren beim Einlaufen und Auslaufen
- B. Massnahmen zur Erleichterung der Abfertigung von Ladung, Fahrgästen, Besatzung und Gepäck
- C. Gewährung von Erleichterungen an Schiffe auf Kreuzfahrt und ihre Fahrgäste
- D. Sondermassnahmen für die Erleichterung der Förmlichkeiten für durchreisende Fahrgäste
- E. Massnahmen zur Erleichterung der Förmlichkeiten für Schiffe, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden
- F. Andere Massnahmen zur Erleichterung der Förmlichkeiten für ausländische Besatzungsmitglieder von Schiffen, die internationale Reisen durchführen – Landurlaub
- Abschnitt 4 Gesundheits- und Quarantänevorschriften einschliesslich der Gesundheitsmassnahmen bei Tieren und Pflanzen
- Abschnitt 5 Verschiedenes
- A. Bürgschaften und sonstige Arten der Sicherheitsleistung
- B. Fehler in den Dokumenten und Strafen dafür
- C. Dienstleistungen im Hafen
- D. Ladung, die nicht im vorgesehenen Bestimmungshafen gelöscht wird
- E. Beschränkung der Verantwortlichkeit des Reeders
- F. Hilfeleistung in Notfällen
- G. Nationale Erleichterungsausschüsse
- Geltungsbereich am 9. Juli 2024 ⁶
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