Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne (RiE 730.150)
INHALT
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
- Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
- 1. Januar 2001 verabschiedeten Erlassen der Begriff «Bebauungsplan» zu finden ist.
- 11. November 1954 8
- 27. November 2014 und 24. September 2015 42
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1. Für das von der Bauzone 2 in die Bauzone 3 versetzte Gebiet Im Hirshalm ) gelten gemäss Plan
- 2. 4) In dem der Zone 2a zugewiesenen Gebiet zwischen Allmendstrasse, Grenzacherstrasse und Lan-
- 1. Das Ausmass der Parzelle muss mindestens 200 m 2 betragen. Die überbaubare Fläche beträgt
- 2. Pro Parzelle ist nur eine Baute zulässig.
- 3. Der Abstand der Baute von der Landesgrenze muss mindestens 3 m betragen.
- 4. Die Baute darf nicht zu dauernden Wohnzwecken verwendet werden.
- 5. Einfriedigungen sind nur in Form von Drahtzäunen und durchsichtigen Hecken zulässig.
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 1 in der Fassung der Verordnung vom 25. 4. 1978.
- § 7
- § 8
- § 9
- § 10
- § 11
- § 12 4 )
- § 11 in der Fassung der Verordnung vom 14. 11. 1966.
- 1. Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden, wobei eine Gebäudegruppe auf
- 2. Der Erdgeschossfussboden darf Mitte Haus bei zweigeschossiger Bauweise nicht mehr als
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 21. Oktober 1993 blau umrandeten Gebietes 2) , werden folgende spezielle Bauvorschriften erlassen: 3)
- 4.
- 26. Juni 1958 und vom 30. Juni 1967 auf, soweit sie sich auf das Gebiet des Überbauungsplanes bezie-
- 1. Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden. Eine Gebäudegruppe ist auf zwei
- 2. Die Häuser müssen auf die Baulinie gestellt werden.
- 3. Der seitliche Grenzabstand muss mindestens 5,0 m betragen.
- 4. An und auf der Grenze dürfen erstellt werden:
- 5. Die Wandhöhe darf höchstens 7,0 m, die Firsthöhe höchstens 11,5 m betragen.
- 6. Innerhalb der Randzonentiefe sind nur geneigte Dächer ohne Rückstaffelung mit einer Nei-
- 7. Ausserhalb der Randzonentiefe darf pro Parzelle eine Baute bis 3,0 m Höhe errichtet werden.
- 8. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzu-
- 1. Grundsatz
- 2. Neubau- und Erweiterungsmöglichkeiten
- 3. Ausnahmen
- 1.
- 2.
- 1.
- 22. Mai 1996 wird für verbindlich erklärt. Für das im Plan mit Areal «Gehrhalde» bezeichnete Gebiet
- 2.
- 1.
- 22. Mai 1996 mit Areal «Zur Hoffnung» bezeichnete Gebiet gelten folgende spezielle Bauvorschriften:
- 2.
- 25. Mai 1999 wird für verbindlich erklärt. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle
- 1. Bereich A:
- 2. Bereich B:
- 3. Bereiche A und B:
- 4. Bereich C:
- 5. Bereiche A, B und C:
- 6. Bereich D:
- 7. Bereiche B - D sowie Bachgässchen:
- 8.
- 9. Bereich E:
- 10. Bereiche A - E:
- 11.
- 12.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 6.5 m, die Gebäudehöhe 9,0 m; im Baufeld B4 (Bassinpavillon) beträgt die zulässige Gebäude-
- 3.
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 1.
- 2.
- 2.1 Bauten
- 2.2 Umgebungsgestaltung
- 2.3 Erschliessung und Parkierung
- 2.4 Energie, Ver- und Entsorgung
- 3.
- 4.
- 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.02.002 vom 26. Oktober 2010 wird festgesetzt.
- 2. Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 105.02.004 vom 26. Oktober 2010
- 3. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.02.005 wird festgesetzt und es werden dazu folgende
- 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.03.002 vom 10. Januar 2012 wird festgesetzt.
- 2. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.03.003 vom 22. Oktober 2012 wird festgesetzt und es werden dazu
- 2.1. Nutzung und Bebauung
- 2.2. Aussenraum
- 2.3. Erschliessung, Ver- und Entsorgung
- 2.4. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 111.02.001 vom 17. Dezember 2013 betreffend die Parzelle RB 1099 und
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bebauungsplanvorschriften erlassen:
- 2.1 In den Bereichen A und B sind die Flächen in Erdgeschoss für Gewerbe und Dienstleistungen
- 2.2 Im Bereich A und B ist eine Baute mit einer BGF von maximal 784m 2 zulässig.
- 2.3 Im Bereich A sind 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Da Dachgeschoss darf
- 2.4 Im Bereich B ist eine Baute mit Flachdach bis zu einer Höhe von 4,2 m auf der ganzen Fläche
- 2.5 Im Bereich B sind auf der Westseite zur Parzelle RB 1092, Hintere der Mühle, Fassadenöff-
- 2.6 Die maximalen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dargestellten Profi-
- 2.7 Die Wohnbaute hat den Minergie®-P-(eco)-Standard zu erfüllen. Das Erreichen des Standards
- 2.8 Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.
- 2.9 Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, ass sie ohne zusätzlichen baulichen Aufwand
- 2.10 Die Fläche zwischen Bau- und Strassenlinie darf soweit versiegelt werden, als dies für die Zu-
- 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Abweichungen von den Bebauungsplanvorschriften
- 1. Der Nutzungsplan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
- 2. Für das im Plan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 gekennzeichnete Gebiet werden in einem ersten
- 2.1 35 % oder 61'600 m
- 2.2 10 % oder 17'600 m 2 des Planungsperimeters stehen für Freizeit- und Sportanlagen zur Verfü-
- 2.3 Die übrige Fläche von 96'800 m
- 2.4 Die Bauzone dient im Wesentlichen dem Wohnen. An Lagen mit hoher Erschliessungsqualität
- 2.5 Für die gesamte Bauzone beträgt die durchschnittliche Ausnützungsziffer maximal 0.9.
- 2.6 Die Lage, Grösse und Form der einzelnen Bauten und Freiflächen sowie der Grundstücke wird
- 2.7 Die vorhandenen Naturwerte sind bei der Festlegung der Bebauungsstrukturen zu berücksich-
- 2.8 Die Bebauung hat hohen städtebaulichen, architektonischen und ökologischen Qualitäten zu
- 2.9 Der Anteil an Grünflächen in den einzelnen Baufeldern ist entsprechend der gewählten Be-
- 2.10 Die Bebauung hat eine hohe Energieeffizienz aufzuweisen. Der Energiebedarf ist weitgehend
- 2.11 Das Gebiet ist optimal durch den öffentlichen Verkehr zu erschliessen.
- 3. Als Grundlage für die nachfolgende zweite Stufe der Nutzungsplanung ist über den ganzen Planungs-
- 3.1 Entsprechend diesen Rahmenbedingungen und auf der Basis des Gesamtkonzepts setzt der
- 4. Nach der Nutzungsplanung wird die Landumlegung festgelegt. Dabei gelten die Zuteilungsgrundsätze
- 4.1 Gemäss § 134 BPG soll sich durch die Landumlegung am Verhältnis der Werte der einge-
- 4.2 Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer treten von ihrem Grundstück einen Landan-
- 4.3 An die Grünfläche treten die Einwohnergemeinde Riehen und die Einwohnergemeinde der
- 5. Aufgrund der rechtskräftigen neuen Nutzungsordnung wird die Erschliessung realisiert. Dabei gelten
- 5.1 Die Erschliessung der Bauzone erfolgt etappiert. Auf die bestehenden Gewerbebetriebe und
- 6. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen vom Nutzungsplan ausnahmsweise zuzulassen,
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 118.01.001 vom 1. November 2016 be treffend Liegenschaft Kilchgrund-
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen:
- 2.1. Nutzung und Bebauung
- 2.2. Aussenraum, Ver- und Entsorgung
- 2.3. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 1. Der Plan spezielle Nutzungsvorschriften Nr. 101.04.006 vom 10. März 2015 für Pflanz- und
- 2. Für das im Plan Nr. 101.04.006 vom 10. März 2015 gekennzeichnete Gebiet werden folgende
- 2.1 Das Gebiet ist für Pflanz- und Nutzgärten bestimmt. Eine bodenabhängige landwirtschaftliche
- 2.2 Der heterogene, kleinteilige Landschaftscharakter mit Obstgärten, Hochstammobstbäumen,
- 2.3 Nicht erlaubt sind bodenunabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzungen so-
- 3.1 Pro Parzelle mit mindestens 800 m 2 Parzellenfläche darf ein für die bodenabhängige garten-
- 3.2 Die Grundrissprojektionen der Überdachungen sämtlicher Bauten darf 1,5 % der Parzellenflä-
- 3.3 Für die Bestimmungen von Ziff. 3.1 und 3.2 ist nur die Parzellenfläche massgeblich, welche
- 3.4 Gartenhäuser dürfen eine Gebäudehöhe von 3,5 m, Nebenbauten eine solche von 2.3 m nicht
- 3.5 Der Anbau von ungedeckten Pergolen und Sitzplätze ist bis insgesamt 12 m 2 zulässig.
- 3.6 Untersagt sind Unterkellerungen, mehrgeschossige Bauten, Ver- und Entsorgungsleitungen
- 3.7 Die Bauten sind in Holzbauweise zu erstellen.
- 4.1 Die Bewirtschaftung soll naturnah erfolgen.
- 4.2 Terrainveränderungen sind so gering wie möglich zu halten; Bodenbefestigungen sind auf ein
- 4.3 Grundstückbegrenzende Hecken sind so anzulegen und zu pflegen, dass sie den Landschafts-
- 4.4 Im Bereich der überlagernden Schraffur «Nutzungseinschränkungen (Uferschutz entlang von
- 1. Der Plan Nr. 112.02.002 Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Autal vom
- 22. Februar 2022 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
- 2. Für das im Plan Nr. 112.02.002 vom 22. Februar 2022 gekennzeichnete Gebiet werden folgende Vor-
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