Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrich... (649.2)
INHALT
Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen
- Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Grundsätze
- Art. 4 Zahlungspflichtiger Wohnsitzkanton
- Art. 5 Voraussetzungen für die Beitragsleistung
- Art. 6 Liste der beitragsberechtigten Schulen
- Art. 7 Festsetzung der Kantonsbeiträge
- Art. 8 Nicht beitragsberechtigte Auszubildende
- Art. 9 Wohnsitzwechsel von Auszubildenden
- Art. 10 Anmeldeverfahren
- Art. 11 Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge
- Art. 12 Konferenz der Abkommenskantone
- Art. 13 Geschäftsstelle
- Art. 14 Kommission zum Vollzug des Abkommens
- Art. 15 Schiedsinstanz
- Art. 16 Beitritt
- Art. 17 Inkrafttreten
- Art. 18 Kündigung
- Art. 19 Weiterdauer der Verpflichtungen
- Art. 20 Revision des Abkommens
- Art. 21 Übergangsbestimmungen
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