ESVGDüV
INHALT
Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVGDüV)
- Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung - ESVGDüV)
- Eingangsformel
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
- § 4 Zur Datenanforderung berechtigte Behörden
- § 5 Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 6 Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
- § 7 Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 8 Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 9 Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 10 Art und Form der Datenübermittlung
- § 11 Datenschutz und Datensicherheit
- § 12 Inkrafttreten
- Schlussformel
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