ZFdG
INHALT
Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (ZFdG)
- Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Organisation
- § 1 Zollfahndungsdienst
- § 2 Zentralstelle
- Kapitel 2
- Aufgaben
- § 3 Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
- § 4 Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt
- § 5 Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter
- § 6 Behördlicher Eigenschutz
- § 7 Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz
- Kapitel 3
- Befugnisse
- Abschnitt 1
- Befugnisse des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
- Unterabschnitt 1
- Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
- § 8 Allgemeine Datenverarbeitung
- § 9 Befragung und Auskunftspflicht
- § 10 Bestandsdatenauskunft
- § 11 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- § 12 Daten zu anderen Personen
- § 13 Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
- § 14 Daten für Zwecke der Ausschreibung
- § 14a Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle
- § 15 Zollfahndungsinformationssystem
- § 16 Unterrichtung der Zentralstelle
- § 17 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
- § 18 Abgleich personenbezogener Daten
- § 19 Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
- § 20 Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken
- Unterabschnitt 2
- Datenübermittlung durch die Zentralstelle
- § 21 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 22 Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 23 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 24 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Unterabschnitt 3
- Steuerungsbefugnis der Zentralstelle
- § 25 Weisungsrecht
- Abschnitt 2
- Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Unterabschnitt 1
- Datenverarbeitung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
- § 26 Allgemeine Datenverarbeitung
- § 27 Verarbeitungsbeschränkungen
- § 28 Kennzeichnung
- § 29 Befragung und Auskunftspflicht
- § 30 Bestandsdatenauskunft
- § 31 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- § 32 Daten zu anderen Personen
- § 33 Daten für Zwecke der Ausschreibung
- § 33a Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle
- § 34 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
- § 35 Daten aus Strafverfahren
- § 36 Abgleich personenbezogener Daten
- § 37 Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
- § 38 Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken
- Unterabschnitt 2
- Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
- § 39 Allgemeine Befugnisse
- § 40 Sicherstellung
- § 41 Verwahrung
- § 42 Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung
- § 43 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
- § 44 Durchsuchung von Personen
- § 45 Durchsuchung von Sachen
- § 46 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
- Unterabschnitt 3
- Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- § 47 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 48 Gerichtliche Anordnung
- § 49 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- § 50 Gerichtliche Zuständigkeit
- § 51 Löschung
- Unterabschnitt 4
- Strafverfolgung
- § 52 Befugnisse bei Ermittlungen
- Unterabschnitt 5
- Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 53 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 54 Identitätsfeststellung
- § 55 Prüfung von mitzuführenden Dokumenten
- § 56 Durchsuchung von Personen und Sachen
- § 57 Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
- § 58 Platzverweisung
- § 59 Sicherstellung
- § 60 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- § 61 Gewahrsam
- § 62 Besondere Mittel der Datenerhebung
- Unterabschnitt 6
- Sicherung der Behörden des Zollfahndungsdienstes und behördlicher Eigenschutz
- § 63 Behördlicher Eigenschutz
- § 64 Sicherheitsüberprüfung
- Unterabschnitt 7
- Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
- § 65 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 66 Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 67 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 68 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Unterabschnitt 8
- Ergänzende Vorschriften
- § 69 Unterstützung durch andere Behörden
- § 70 Unterstützung anderer Behörden
- Abschnitt 3
- Besondere Befugnisse des Zollkriminalamtes
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- § 71 Auskunftspflicht im Außenwirtschaftsverkehr
- Unterabschnitt 2
- Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- § 72 Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs
- § 73 Kernbereich privater Lebensgestaltung
- § 74 Gerichtliche Anordnung und Zuständigkeit
- § 75 Verarbeitungs- und Durchführungsvorschriften
- § 76 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt
- § 77 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
- § 78 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten
- § 79 Verschwiegenheitspflicht
- § 80 Unterrichtung des Deutschen Bundestages
- Unterabschnitt 3
- Zeugenschutz
- § 81 Zeugenschutzmaßnahmen
- Abschnitt 4
- Verfahrensregelungen
- § 82 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger
- § 83 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- Kapitel 4
- Datenschutz und Datensicherheit
- Abschnitt 1
- Datenschutzaufsicht
- § 84 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Abschnitt 2
- Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- § 85 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten
- § 86 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten
- § 87 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Abschnitt 3
- Datenschutzrechtliche Verantwortung
- § 88 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
- § 89 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der den deutschen Auslandsvertretungen zugeordneten Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamten
- Abschnitt 4
- Errichtungsanordnung
- § 90 Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme
- Abschnitt 5
- Pflichten des Zollfahndungsdienstes
- § 91 Protokollierung
- § 92 Dokumentation bei verdeckten Maßnahmen
- § 93 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 94 Benachrichtigung bei Ausschreibungen
- § 95 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- § 96 Aussonderungsprüffrist, Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
- § 97 Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten, Vernichtung von Akten
- § 98 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 99 Automatisiertes Abrufverfahren
- Abschnitt 6
- Rechte der betroffenen Person
- § 100 Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 5
- Schlussvorschriften
- § 101 Entschädigung für Leistungen
- § 102 Schadensausgleich
- § 103 Schadensersatz in Informationssystemen
- § 104 Einschränkung von Grundrechten
- § 105 Strafvorschriften
- § 106 Bußgeldvorschriften
- § 107 Verordnungsermächtigung
- § 108 Übergangsvorschrift
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