MtDBwVVDV
INHALT
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (MtDBwVVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (MtDBwVVDV)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Vorbereitungsdienst
- § 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 4 Wehrtechnische Fachgebiete
- § 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Bewertung im Vorbereitungsdienst
- § 7 Nachteilsausgleich
- § 8 Erholungsurlaub
- Teil 2
- Auswahlverfahren und Einstellung
- § 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
- § 10 Beschäftigungsdienststelle
- § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
- § 13 Auswahlkommission
- § 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
- § 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Teil 3
- Ausbildung
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
- § 22 Ausbildungsleitung
- § 23 Ausbildungsbeauftragte
- § 24 Ausbildende
- § 25 Ausbildungsrahmenplan
- § 26 Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
- § 27 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
- § 28 Ausbildungsplan
- § 29 Ausbildungsinhalte
- Abschnitt 2
- Fachtheoretische Ausbildung
- Unterabschnitt 1
- Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- § 30 Durchführungsort und Durchführungsart
- § 31 Lehrgänge
- § 32 Einführungslehrgang
- § 33 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
- § 34 Lehrgang „Datenverarbeitung“
- § 35 Abschlusslehrgang
- Unterabschnitt 2
- Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
- § 36 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
- § 37 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
- § 38 Bewertung der Klausuren und Leistungstests
- § 39 Rangpunktzahlen der Lehrgänge
- § 40 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
- § 41 Ordnungsverstoß
- Unterabschnitt 3
- Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
- § 42 Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
- § 43 Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den Abschlusslehrgang
- Abschnitt 3
- Berufspraktische Ausbildung
- § 44 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
- § 45 Inhalte der berufspraktischen Ausbildung
- § 46 Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
- § 47 Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
- § 48 Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung
- Teil 4
- Laufbahnprüfung
- Abschnitt 1
- Allgemeines und Organisatorisches
- § 49 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 50 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 51 Teile der Laufbahnprüfung
- § 52 Prüfungsamt
- § 53 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
- § 54 Mitglieder der Prüfungskommissionen
- § 55 Entscheidungen der Prüfungskommission
- § 56 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- § 57 Protokoll über die Laufbahnprüfung
- § 58 Ort und Termin der Laufbahnprüfung
- Abschnitt 2
- Schriftliche Prüfung
- § 59 Zweck der schriftlichen Prüfung
- § 60 Klausuren der schriftlichen Prüfung
- § 61 Durchführung der Klausuren
- § 62 Protokolle über die schriftliche Prüfung
- § 63 Bewertung der Klausuren
- § 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
- § 65 Bestehen der schriftlichen Prüfung
- Abschnitt 3
- Mündliche Prüfung
- § 66 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 67 Zweck der mündlichen Prüfung
- § 68 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- § 69 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 70 Protokolle über die mündliche Prüfung
- § 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
- § 72 Bestehen der mündlichen Prüfung
- Abschnitt 4
- Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 73 Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
- § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 75 Abschlussnote
- § 76 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- § 77 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 78 Laufbahnbefähigung
- § 79 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
- Abschnitt 5
- Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
- § 80 Verhinderung
- § 81 Ordnungsverstoß
- § 82 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Teil 5
- Schlussvorschrift
- § 83 Übergangsvorschrift
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