KrWoFGV
INHALT
Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt (KrWoFGV)
- Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt (Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung - KrWoFGV)
- Eingangsformel
- § 1 Wohnsitzfortgeltung
- § 2 Inkrafttreten
Feedback