GWB
INHALT
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 1
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
- § 2 Freigestellte Vereinbarungen
- § 3 Mittelstandskartelle
- §§ 4 bis 17 (weggefallen)
- Kapitel 2
- Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- § 18 Marktbeherrschung
- § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 19a Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb
- § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
- § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
- Kapitel 3
- Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- § 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- § 23 (weggefallen)
- Kapitel 4
- Wettbewerbsregeln
- § 24 Begriff, Antrag auf Anerkennung
- § 25 Stellungnahme Dritter
- § 26 Anerkennung
- § 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
- Kapitel 5
- Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- § 28 Landwirtschaft
- § 29 Energiewirtschaft
- § 30 Presse
- § 31 Verträge der Wasserwirtschaft
- § 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht
- § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen
- Kapitel 6
- Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1
- Befugnisse der Kartellbehörden
- § 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
- § 32a Einstweilige Maßnahmen
- § 32b Verpflichtungszusagen
- § 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
- § 32d Entzug der Freistellung
- § 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
- § 32f Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung
- § 32g Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)
- Abschnitt 2
- Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 33a Schadensersatzpflicht
- § 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
- § 33c Schadensabwälzung
- § 33d Gesamtschuldnerische Haftung
- § 33e Kronzeuge
- § 33f Wirkungen des Vergleichs
- § 33g Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften
- § 33h Verjährung
- § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
- § 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände
- Kapitel 7
- Zusammenschlusskontrolle
- § 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
- § 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
- § 37 Zusammenschluss
- § 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung
- § 39 Anmelde- und Anzeigepflicht
- § 39a (weggefallen)
- § 40 Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
- § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung
- § 42 Ministererlaubnis
- § 43 Bekanntmachungen
- § 43a Evaluierung
- Kapitel 8
- Monopolkommission
- § 44 Aufgaben
- § 45 Mitglieder
- § 46 Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 47 Übermittlung statistischer Daten
- Kapitel 9
- Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Abschnitt 1
- Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- § 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
- § 47b Aufgaben
- § 47c Datenverwendung
- § 47d Befugnisse
- § 47e Mitteilungspflichten
- § 47f Verordnungsermächtigung
- § 47g Festlegungsbereiche
- § 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
- § 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
- § 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
- Abschnitt 2
- Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- § 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
- Abschnitt 3
- Evaluierung
- § 47l Evaluierung der Markttransparenzstellen
- Teil 2
- Kartellbehörden
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 48 Zuständigkeit
- § 49 Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde
- § 50 Vollzug des europäischen Rechts
- Kapitel 2
- Behördenzusammenarbeit
- § 50a Ermittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50b Zustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50c Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50d Informationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50e Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
- § 50f Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Kapitel 3
- Bundeskartellamt
- § 51 Sitz, Organisation
- § 52 Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
- § 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte
- Teil 3
- Verfahren
- Kapitel 1
- Verwaltungssachen
- Abschnitt 1
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit
- § 55 Vorabentscheidung über Zuständigkeit
- § 56 Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung
- § 57 Ermittlungen, Beweiserhebung
- § 58 Beschlagnahme
- § 59 Auskunftsverlangen
- § 59a Prüfung von geschäftlichen Unterlagen
- § 59b Durchsuchungen
- § 60 Einstweilige Anordnungen
- § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
- § 62 Gebührenpflichtige Handlungen
- Abschnitt 2
- Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
- § 63 Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit
- § 64 Anwaltszwang
- § 65 Mündliche Verhandlung
- § 66 Aufschiebende Wirkung
- § 67 Anordnung der sofortigen Vollziehung
- § 68 Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren
- § 69 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 70 Akteneinsicht
- § 71 Kostentragung und -festsetzung
- § 72 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- Abschnitt 3
- Beschwerde
- § 73 Zulässigkeit, Zuständigkeit
- § 74 Frist und Form
- § 75 Untersuchungsgrundsatz
- § 76 Beschwerdeentscheidung
- Abschnitt 4
- Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde
- § 77 Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe
- § 78 Nichtzulassungsbeschwerde
- § 79 Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist
- § 80 Rechtsbeschwerdeentscheidung
- Kapitel 2
- Bußgeldsachen
- Abschnitt 1
- Bußgeldvorschriften
- § 81 Bußgeldtatbestände
- § 81a Geldbußen gegen Unternehmen
- § 81b Geldbußen gegen Unternehmensvereinigungen
- § 81c Höhe der Geldbuße
- § 81d Zumessung der Geldbuße
- § 81e Ausfallhaftung im Übergangszeitraum
- § 81f Verzinsung der Geldbuße
- § 81g Verjährung der Geldbuße
- Abschnitt 2
- Kronzeugenprogramm
- § 81h Ziel und Anwendungsbereich
- § 81i Antrag auf Kronzeugenbehandlung
- § 81j Allgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung
- § 81k Erlass der Geldbuße
- § 81l Ermäßigung der Geldbuße
- § 81m Marker
- § 81n Kurzantrag
- Abschnitt 3
- Bußgeldverfahren
- § 82 Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen
- § 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung
- § 82b Besondere Ermittlungsbefugnisse
- § 83 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
- § 84 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
- § 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
- § 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
- Kapitel 3
- Vollstreckung
- § 86a Vollstreckung
- Kapitel 4
- Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
- § 88 Klageverbindung
- § 89 Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
- § 89a Streitwertanpassung, Kostenerstattung
- § 89b Verfahren
- § 89c Offenlegung aus der Behördenakte
- § 89d Beweisregeln
- § 89e Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d
- Kapitel 5
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 90 Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
- § 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden
- § 91 Kartellsenat beim Oberlandesgericht
- § 92 Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen
- § 93 Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde
- § 94 Kartellsenat beim Bundesgerichtshof
- § 95 Ausschließliche Zuständigkeit
- § 96 (weggefallen)
- Teil 4
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 1
- Vergabeverfahren
- Abschnitt 1
- Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- § 97 Grundsätze der Vergabe
- § 98 Auftraggeber
- § 99 Öffentliche Auftraggeber
- § 100 Sektorenauftraggeber
- § 101 Konzessionsgeber
- § 102 Sektorentätigkeiten
- § 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
- § 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
- § 105 Konzessionen
- § 106 Schwellenwerte
- § 107 Allgemeine Ausnahmen
- § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
- § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
- § 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
- § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
- § 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
- § 113 Verordnungsermächtigung
- § 114 Monitoring und Vergabestatistik
- Abschnitt 2
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Unterabschnitt 1
- Anwendungsbereich
- § 115 Anwendungsbereich
- § 116 Besondere Ausnahmen
- § 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- § 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge
- Unterabschnitt 2
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 119 Verfahrensarten
- § 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
- § 121 Leistungsbeschreibung
- § 122 Eignung
- § 123 Zwingende Ausschlussgründe
- § 124 Fakultative Ausschlussgründe
- § 125 Selbstreinigung
- § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
- § 127 Zuschlag
- § 128 Auftragsausführung
- § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
- § 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
- § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- § 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
- § 134 Informations- und Wartepflicht
- § 135 Unwirksamkeit
- Abschnitt 3
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Unterabschnitt 1
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- § 136 Anwendungsbereich
- § 137 Besondere Ausnahmen
- § 138 Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
- § 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
- § 140 Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
- § 141 Verfahrensarten
- § 142 Sonstige anwendbare Vorschriften
- § 143 Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
- Unterabschnitt 2
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 144 Anwendungsbereich
- § 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 146 Verfahrensarten
- § 147 Sonstige anwendbare Vorschriften
- Unterabschnitt 3
- Vergabe von Konzessionen
- § 148 Anwendungsbereich
- § 149 Besondere Ausnahmen
- § 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
- § 151 Verfahren
- § 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
- § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 154 Sonstige anwendbare Vorschriften
- Kapitel 2
- Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 1
- Nachprüfungsbehörden
- § 155 Grundsatz
- § 156 Vergabekammern
- § 157 Besetzung, Unabhängigkeit
- § 158 Einrichtung, Organisation
- § 159 Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
- Abschnitt 2
- Verfahren vor der Vergabekammer
- § 160 Einleitung, Antrag
- § 161 Form, Inhalt
- § 162 Verfahrensbeteiligte, Beiladung
- § 163 Untersuchungsgrundsatz
- § 164 Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
- § 165 Akteneinsicht
- § 166 Mündliche Verhandlung
- § 167 Beschleunigung
- § 168 Entscheidung der Vergabekammer
- § 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens
- § 170 Ausschluss von abweichendem Landesrecht
- Abschnitt 3
- Sofortige Beschwerde
- § 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit
- § 172 Frist, Form, Inhalt
- § 173 Wirkung
- § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
- § 175 Verfahrensvorschriften
- § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag
- § 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
- § 178 Beschwerdeentscheidung
- § 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht
- § 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
- § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
- § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
- § 183 Korrekturmechanismus der Kommission
- § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
- Teil 5
- Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
- § 185 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich
- Teil 6
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 186 Anwendungsbestimmung zu § 47k
- § 187 Übergangs- und Schlussbestimmungen
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