Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (611.35)
INHALT
Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte
- Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte
- § 1 Gegenstand
- § 2 Geltungsbereich und Zuständigkeit
- § 3 Sicherung von Beiträgen an Grundstücke
- § 4 Sicherung von Beiträgen an bewegliche Sachen
- § 5 Unterhaltspflicht
- § 6 Zweckentfremdung
- § 7 Rückerstattung bei Zweckentfremdung oder Veräusserung
- § 8 Bestimmung der Höhe der Rückforderung
- § 9 Ausscheidung der Kosten für dauerhafte und nicht dauerhafte
- § 10 Dauerhafte und beständige Werte
- § 11 Nicht dauerhafte und unbeständige Werte
- § 12 Kreditabrechnungsbeschluss
- § 13 Meldepflicht
- § 14 Verfahren bei Zweckentfremdung oder Veräusserung
- § 15 Verzicht auf Rückforderung bei Veräusserung
- § 16 Übergangsbestimmung
- § 17 Inkrafttreten
- § 3 Abs. 1 02.10.2018
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