53. AnrV 
                
                
            INHALT
Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. AnrV)
- Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. Anrechnungsverordnung - 53. AnrV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Anzurechnendes Einkommen
 - § 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
 - § 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
 - § 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen
 - § 6 Inkrafttreten
 - Schlussformel
 - Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2022 in Euro