53. AnrV
INHALT
Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. AnrV)
- Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. Anrechnungsverordnung - 53. AnrV)
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anzurechnendes Einkommen
- § 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
- § 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
- § 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2022 in Euro
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