ZVSAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung * (ZVSAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung* (Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung - ZVSAusbV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Abschlussprüfung
- § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 10 Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“
- § 11 Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“
- § 12 Inhalt des Teiles 2
- § 13 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 14 Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
- § 15 Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
- § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Weitere Berufsausbildung
- § 19 Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
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