MntDBwVVDV
INHALT
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Vorbereitungsdienst
- § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 4 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
- § 5 Bewertung im Vorbereitungsdienst
- § 6 Nachteilsausgleich
- § 7 Erholungsurlaub
- Teil 2
- Auswahlverfahren und Einstellung
- § 8 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
- § 9 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 10 Anforderungen im Auswahlverfahren
- § 11 Auswahlkommission
- § 12 Ergänzende Festlegungen
- § 13 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 14 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 15 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 16 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 17 Bewertung der Eignungsmerkmale
- § 18 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 19 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Teil 3
- Ausbildung
- Abschnitt 1
- Ausbildungsorganisation
- § 20 Ausbildungsstammplatz
- § 21 Ausbildungsleitungen
- § 22 Ausbildungsbeauftragte
- § 23 Ausbildende
- § 24 Ausbildungsrahmenplan
- § 25 Rahmenlehrplan
- § 26 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
- § 27 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Fachtheoretische Ausbildung
- Unterabschnitt 1
- Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- § 28 Lehrgebiete
- § 29 Ort der Durchführung
- § 30 Einführungslehrgang
- § 31 Abschlusslehrgang
- Unterabschnitt 2
- Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
- § 32 Klausuren und Leistungstests
- § 33 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
- § 34 Bewertung der Klausuren und der Leistungstests
- § 35 Rangpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung
- § 36 Nachholen von Klausuren und Leistungstests
- § 37 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
- § 38 Ordnungsverstoß
- Unterabschnitt 3
- Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
- § 39 Zeugnis für den Einführungslehrgang
- § 40 Zeugnis für den Abschlusslehrgang
- § 41 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
- Abschnitt 3
- Berufspraktische Ausbildung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 42 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
- Unterabschnitt 2
- Praktische Ausbildung
- § 43 Inhalt der praktischen Ausbildung
- § 44 Bewertungen in den Ausbildungsstationen
- § 45 Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung
- § 46 Zeugnis für die praktische Ausbildung
- Unterabschnitt 3
- Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
- § 47 Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
- Unterabschnitt 4
- Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- § 48 Inhalt und Ziel der berufspraktischen Fremdsprachenausbildung
- § 49 Sprachprüfung
- § 50 Wiederholung der Sprachprüfung
- Teil 4
- Prüfungen
- Abschnitt 1
- Zwischenprüfung
- § 51 Zweck der Zwischenprüfung
- § 52 Durchführung der Zwischenprüfung
- § 53 Prüfungskommission der Zwischenprüfung
- § 54 Klausuren der Zwischenprüfung
- § 55 Bewertung der Klausuren der Zwischenprüfung
- § 56 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
- § 57 Bestehen der Zwischenprüfung
- § 58 Wiederholung der Zwischenprüfung
- § 59 Bescheid über das Ergebnis der Zwischenprüfung
- Abschnitt 2
- Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines und Organisatorisches
- § 60 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 62 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 63 Prüfungsamt
- § 64 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
- § 65 Mitglieder der Prüfungskommission
- § 66 Entscheidungen der Prüfungskommissionen
- § 67 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- § 68 Protokoll über die Laufbahnprüfung
- § 69 Durchführung der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 2
- Schriftliche Prüfung
- § 70 Zweck der schriftlichen Prüfung
- § 71 Klausuren der schriftlichen Prüfung
- § 72 Durchführung der Klausuren
- § 73 Protokolle über die schriftliche Prüfung
- § 74 Bewertung der Klausuren
- § 75 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
- § 76 Bestehen der schriftlichen Prüfung
- Unterabschnitt 3
- Mündliche Prüfung
- § 77 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 78 Zweck der mündlichen Prüfung
- § 79 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- § 80 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 81 Protokolle über die mündliche Prüfung
- § 82 Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
- § 83 Bestehen der mündlichen Prüfung
- Unterabschnitt 4
- Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 84 Bestehen und Abschlussnote der Laufbahnprüfung
- § 85 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- § 86 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 87 Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung
- § 88 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung und Abschlusszeugnis
- Abschnitt 3
- Gemeinsame Vorschriften für die Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung
- § 89 Verhinderung
- § 90 Ordnungsverstoß
- § 91 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Teil 5
- Schlussvorschriften
- § 92 Übergangsvorschrift
- § 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 48 Absatz 2) Leistungsstufensystem für die Fremdsprachenausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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