BG-V
INHALT
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage 1 (BG-V)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage1 (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung - BG-V)
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Maßgaben für die Anwendung von § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 3 Errichtung und Betrieb von Anlagen
- § 4 Wesentliche Änderung bestehender Lageranlagen
- § 5 Erneute Inbetriebnahme von Lageranlagen nach Stilllegung
- § 6 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen
- § 7 Anforderungen an Befüllvorgänge auf Abfüllflächen
- § 8 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
- § 9 Übergangsregelungen
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
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