SGB 8
INHALT
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) (SGB 8)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
- Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
- § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
- § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
- § 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
- § 5 Wunsch- und Wahlrecht
- § 6 Geltungsbereich
- § 7 Begriffsbestimmungen
- § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
- § 9a Ombudsstellen
- § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
- § 10a Beratung
- § 10b Verfahrenslotse
- Zweites Kapitel
- Leistungen der Jugendhilfe
- Erster Abschnitt
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 11 Jugendarbeit
- § 12 Förderung der Jugendverbände
- § 13 Jugendsozialarbeit
- § 13a Schulsozialarbeit
- § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 15 Landesrechtsvorbehalt
- Zweiter Abschnitt
- Förderung der Erziehung in der Familie
- § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Dritter Abschnitt
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 22 Grundsätze der Förderung
- § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
- § 23 Förderung in Kindertagespflege
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
- § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
- § 26 Landesrechtsvorbehalt
- Vierter Abschnitt
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Erster Unterabschnitt
- Hilfe zur Erziehung
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 28 Erziehungsberatung
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 33 Vollzeitpflege
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Zweiter Unterabschnitt
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- Dritter Unterabschnitt
- Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
- § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
- § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
- § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
- § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
- § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 40 Krankenhilfe
- Vierter Unterabschnitt
- Hilfe für junge Volljährige
- § 41 Hilfe für junge Volljährige
- § 41a Nachbetreuung
- Drittes Kapitel
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Erster Abschnitt
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
- § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
- § 42c Aufnahmequote
- § 42d Übergangsregelung
- § 42e Berichtspflicht
- § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
- Zweiter Abschnitt
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
- § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 45a Einrichtung
- § 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
- § 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
- § 48 Tätigkeitsuntersagung
- § 48a Sonstige betreute Wohnform
- § 49 Landesrechtsvorbehalt
- Dritter Abschnitt
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
- § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Vierter Abschnitt
- Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- § 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
- § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
- § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
- § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
- § 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts
- § 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- Fünfter Abschnitt
- Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
- § 59 Beurkundung
- § 60 Vollstreckbare Urkunden
- Viertes Kapitel
- Schutz von Sozialdaten
- § 61 Anwendungsbereich
- § 62 Datenerhebung
- § 63 Datenspeicherung
- § 64 Datenübermittlung und -nutzung
- § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- § 66 (weggefallen)
- § 67 (weggefallen)
- § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- Fünftes Kapitel
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Erster Abschnitt
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
- § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
- § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
- § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
- § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- Zweiter Abschnitt
- Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
- § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
- § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
- § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
- § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
- § 78 Arbeitsgemeinschaften
- Dritter Abschnitt
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- § 78a Anwendungsbereich
- § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
- § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
- § 78d Vereinbarungszeitraum
- § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
- § 78f Rahmenverträge
- § 78g Schiedsstelle
- Vierter Abschnitt
- Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
- § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
- § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
- § 80 Jugendhilfeplanung
- § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
- Sechstes Kapitel
- Zentrale Aufgaben
- § 82 Aufgaben der Länder
- § 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
- § 84 Jugendbericht
- Siebtes Kapitel
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Erster Abschnitt
- Sachliche Zuständigkeit
- § 85 Sachliche Zuständigkeit
- Zweiter Abschnitt
- Örtliche Zuständigkeit
- Erster Unterabschnitt
- Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
- § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
- § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
- § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
- § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
- Zweiter Unterabschnitt
- Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
- § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
- § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
- § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
- Dritter Unterabschnitt
- Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- Vierter Unterabschnitt
- Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Dritter Abschnitt
- Kostenerstattung
- § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
- § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- § 89e Schutz der Einrichtungsorte
- § 89f Umfang der Kostenerstattung
- § 89g Landesrechtsvorbehalt
- § 89h Übergangsvorschrift
- Achtes Kapitel
- Kostenbeteiligung
- Erster Abschnitt
- Pauschalierte Kostenbeteiligung
- § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
- Zweiter Abschnitt
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 91 Anwendungsbereich
- § 92 Ausgestaltung der Heranziehung
- § 93 Berechnung des Einkommens
- § 94 Umfang der Heranziehung
- Dritter Abschnitt
- Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Überleitung von Ansprüchen
- § 96 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Ergänzende Vorschriften
- § 97 Feststellung der Sozialleistungen
- § 97a Pflicht zur Auskunft
- § 97b (weggefallen)
- § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
- Neuntes Kapitel
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 98 Zweck und Umfang der Erhebung
- § 99 Erhebungsmerkmale
- § 100 Hilfsmerkmale
- § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
- § 102 Auskunftspflicht
- § 103 Übermittlung
- Zehntes Kapitel
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 104 Bußgeldvorschriften
- § 105 Strafvorschriften
- Elftes Kapitel
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 106 Einschränkung eines Grundrechts
- § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- § 108 Übergangsregelung
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