Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (0.311.56)
INHALT
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Geltungsbereich
- Art. 4 Schutz der Souveränität
- Kapitel II: Vorbeugende Massnahmen
- Art. 5 Vorbeugende politische Konzepte und Praktiken zur Korruptionsbekämpfung
- Art. 6 Stelle oder Stellen für Korruptionsverhütung
- Art. 7 Öffentlicher Sektor
- Art. 8 Verhaltenskodizes für Amtsträger
- Art. 9 Öffentliches Beschaffungswesen und Verwaltung der öffentlichen Finanzen
- Art. 10 Öffentliche Berichterstattung
- Art. 11 Massnahmen in Bezug auf Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Art. 12 Privater Sektor
- Art. 13 Beteiligung der Gesellschaft
- Art. 14 Massnahmen zur Verhütung der Geldwäscherei ¹⁴
- Kapitel III: Kriminalisierung und Strafverfolgung
- Art. 15 Bestechung ²² inländischer Amtsträger
- Art. 16 Bestechung ²³ von ausländischen Amtsträgern und Amtsträgern internationaler Organisationen
- Art. 17 Veruntreuung, Unterschlagung oder sonstige unrechtmässige Verwendung von Vermögensgegenständen durch einen Amtsträger
- Art. 18 Missbräuchliche Einflussnahme
- Art. 19 Missbräuchliche Wahrnehmung von Aufgaben
- Art. 20 Unerlaubte Bereicherung
- Art. 21 Bestechung ²⁴ im privaten Sektor
- Art. 22 Veruntreuung von Vermögensgegenständen im privaten Sektor
- Art. 23 Waschen der Erträge aus Straftaten
- Art. 24 Verheimlichung
- Art. 25 Behinderung der Justiz
- Art. 26 Verantwortlichkeit juristischer Personen
- Art. 27 Beteiligung und Versuch
- Art. 28 Kenntnis, Vorsatz und Zweck als Tatbestandsmerkmale einer Straftat
- Art. 29 Verjährung
- Art. 30 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen
- Art. 31 Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung
- Art. 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz
- Art. 33 Schutz von Personen, die Angaben machen
- Art. 34 Folgen von Korruptionshandlungen
- Art. 35 Schadensersatz
- Art. 36 Spezialisierte Behörden
- Art. 37 Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
- Art. 38 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden
- Art. 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor
- Art. 40 Bankgeheimnis
- Art. 41 Vorstrafen
- Art. 42 Gerichtsbarkeit
- Kapitel IV: Internationale Zusammenarbeit
- Art. 43 Internationale Zusammenarbeit
- Art. 44 Auslieferung
- Art. 45 Überstellung von Verurteilten
- Art. 46 Rechtshilfe
- Art. 47 Übertragung von Strafverfahren
- Art. 48 Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
- Art. 49 Gemeinsame Ermittlungen
- Art. 50 Besondere Ermittlungsmethoden
- Kapitel V: Wiedererlangung von Vermögenswerten
- Art. 51 Allgemeine Bestimmung
- Art. 52 Verhütung und Aufdeckung der Übertragung von Erträgen aus Straftaten
- Art. 53 Massnahmen zur unmittelbaren Wiedererlangung von Vermögensgegenständen
- Art. 54 Mechanismen zur Wiedererlangung von Vermögensgegenständen durch internationale Zusammenarbeit bei der Einziehung
- Art. 55 Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung
- Art. 56 Besondere Zusammenarbeit
- Art. 57 Rückgabe von Vermögenswerten und Verfügung darüber
- Art. 58 Zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit)
- Art. 59 Zwei- und mehrseitige Übereinkünfte
- Kapitel VI: Technische Hilfe und Informationsaustausch
- Art. 60 Ausbildung und technische Hilfe
- Art. 61 Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über Korruption
- Art. 62 Sonstige Massnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe
- Kapitel VII: Mechanismen zur Anwendung
- Art. 63 Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens
- Art. 64 Sekretariat
- Kapitel VIII: Schlussbestimmungen
- Art. 65 Anwendung des Übereinkommens
- Art. 66 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 67 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 68 Inkrafttreten
- Art. 69 Änderung
- Art. 70 Kündigung
- Art. 71 Depositar ³³ und Sprachen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 5. April 2024 ³⁴
- Erklärungen der Schweiz
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