UStDV
INHALT
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Inhaltsübersicht
- Zu § 3a des Gesetzes
- § 1 (weggefallen)
- Zu § 3b des Gesetzes
- § 2 Verbindungsstrecken im Inland
- § 3 Verbindungsstrecken im Ausland
- § 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
- § 5 (weggefallen)
- § 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
- § 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
- § 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
- § 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
- § 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
- § 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- §§ 14 bis 16 (weggefallen)
- § 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
- § 17a Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17c Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
- § 17d Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
- § 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
- Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
- § 19
- § 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- § 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
- § 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
- Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
- § 23 (weggefallen)
- Zu § 4a des Gesetzes
- § 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
- Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
- § 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
- Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
- §§ 26 bis 29 (weggefallen)
- Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
- § 30 Schausteller
- Zu § 13b des Gesetzes
- § 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
- Zu § 14 des Gesetzes
- § 31 Angaben in der Rechnung
- § 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
- § 33 Rechnungen über Kleinbeträge
- § 34 Fahrausweise als Rechnungen
- Zu § 15 des Gesetzes
- § 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
- §§ 36 bis 39a (weggefallen)
- § 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
- §§ 41 bis 42 (weggefallen)
- § 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
- Zu § 15a des Gesetzes
- § 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
- Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
- Dauerfristverlängerung
- § 46 Fristverlängerung
- § 47 Sondervorauszahlung
- § 48 Verfahren
- Verzicht auf die Steuererhebung
- § 49 Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
- § 50
- Besteuerung im Abzugsverfahren
- § 51
- § 52
- § 53
- § 54
- § 55
- § 56
- § 57
- § 58
- Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
- § 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer
- § 60 Vergütungszeitraum
- § 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 61a Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
- § 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
- Zu § 22 des Gesetzes
- § 63 Aufzeichnungspflichten
- § 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- § 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- § 66 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
- § 66a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 68 Befreiung von der Führung des Steuerheftes
- Zu § 23 des Gesetzes
- § 69 (weggefallen)
- § 70 (weggefallen)
- Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
- § 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
- § 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
- Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
- § 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 74
- § 74a Übergangsvorschriften
- § 75 Berlin-Klausel
- § 76
- Anlage (weggefallen)
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