BEEG
INHALT
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
- Abschnitt 1
- Elterngeld
- § 1 Berechtigte
- § 2 Höhe des Elterngeldes
- § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- § 2b Bemessungszeitraum
- § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- § 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- § 2e Abzüge für Steuern
- § 2f Abzüge für Sozialabgaben
- § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
- § 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang
- § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
- § 4b Partnerschaftsbonus
- § 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
- § 4d Weitere Berechtigte
- Abschnitt 2
- Verfahren und Organisation
- § 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
- § 6 Auszahlung
- § 7 Antragstellung
- § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
- § 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- § 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
- § 11 Unterhaltspflichten
- § 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
- § 13 Rechtsweg
- § 14 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 3
- Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 15 Anspruch auf Elternzeit
- § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
- § 17 Urlaub
- § 18 Kündigungsschutz
- § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
- § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
- § 21 Befristete Arbeitsverträge
- Abschnitt 4
- Statistik und Schlussvorschriften
- § 22 Bundesstatistik
- § 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
- § 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
- § 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
- § 24b Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung
- § 25 Datenübermittlung durch die Standesämter
- § 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
- § 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 28 Übergangsvorschrift
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