BZRG
INHALT
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
- Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
- Erster Teil
- Registerbehörde
- § 1 Bundeszentralregister
- § 2 (weggefallen)
- Zweiter Teil
- Das Zentralregister
- Erster Abschnitt
- Inhalt und Führung des Registers
- § 3 Inhalt des Registers
- § 4 Verurteilungen
- § 5 Inhalt der Eintragung
- § 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
- § 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- § 8 (weggefallen)
- § 9 (weggefallen)
- § 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- § 11 Schuldunfähigkeit
- § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
- § 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
- § 14 Gnadenerweise und Amnestien
- § 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
- § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
- § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- § 19 Aufhebung von Entscheidungen
- § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
- § 20a Änderung von Personendaten
- § 20b Identifizierungsverfahren
- § 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
- § 21a Protokollierungen
- § 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
- § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
- § 24 Entfernung von Eintragungen
- § 25 Anordnung der Entfernung
- § 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
- Zweiter Abschnitt
- Suchvermerke
- § 27 Speicherung
- § 28 Behandlung
- § 29 Erledigung
- Dritter Abschnitt
- Auskunft aus dem Register
- 1.
- Führungszeugnis
- § 30 Antrag
- § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
- § 30b Europäisches Führungszeugnis
- § 30c Elektronische Antragstellung
- § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
- § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
- § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
- § 34 Länge der Frist
- § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
- § 36 Beginn der Frist
- § 37 Ablaufhemmung
- § 38 Mehrere Verurteilungen
- § 39 Anordnung der Nichtaufnahme
- § 40 Nachträgliche Eintragung
- 2.
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
- § 41 Umfang der Auskunft
- § 42 Auskunft an die betroffene Person
- § 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
- § 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 43 Weiterleitung von Auskünften
- 3.
- Auskünfte an Behörden
- § 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
- 4.
- Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
- § 44a Versagung der Auskunft
- Vierter Abschnitt
- Tilgung
- § 45 Tilgung nach Fristablauf
- § 46 Länge der Tilgungsfrist
- § 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
- § 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
- § 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
- § 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
- Fünfter Abschnitt
- Rechtswirkungen der Tilgung
- § 51 Verwertungsverbot
- § 52 Ausnahmen
- Sechster Abschnitt
- Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
- § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
- Siebter Abschnitt
- Internationaler Austausch von Registerinformationen
- § 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
- § 54 Eintragungen in das Register
- § 55 Verfahren bei der Eintragung
- § 56 Behandlung von Eintragungen
- § 56a (weggefallen)
- § 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
- § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
- Achter Abschnitt
- Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
- § 58a Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
- § 58b Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
- § 58c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
- § 58d Kennzeichnung eines Datensatzes
- Dritter Teil
- Das Erziehungsregister
- § 59 Führung des Erziehungsregisters
- § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
- § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
- § 62 Suchvermerke
- § 63 Entfernung von Eintragungen
- § 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
- Vierter Teil
- Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
- § 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
- § 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
- Fünfter Teil
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
- § 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
- § 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
- § 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- § 69 Übergangsvorschriften
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