Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²¹
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ³⁷ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁵³ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁵⁵ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁶⁵ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁷³ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁸³
- Art. 11 ⁸⁷ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁹⁰ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹⁰²
- Art. 12 a ¹⁰³ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁰⁵ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹⁰⁹ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹¹⁰ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹¹⁴ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹²¹ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹²⁹ Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹³⁰
- Art. 14 e ¹³² Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 f ¹³³ Vertragspflicht zur Verhinderung der Wiederausfuhr
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹⁶⁸ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ¹⁷⁵ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ¹⁸³ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹⁸⁶
- Art. 24 ¹⁸⁹ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ¹⁹³ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ²⁰⁷ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²⁰⁸ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²⁰⁹ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²¹¹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²¹⁴ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ²¹⁷ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ²²² Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ²²³
- Art. 28 f ²⁴⁶ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ²⁴⁸ Luftverkehr
- Art. 29 b ²⁵² Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ²⁵³ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ²⁶¹ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ²⁶⁷ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ²⁶⁸
- 4 b . Abschnitt: ²⁷² Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ²⁷³ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ²⁷⁹ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ²⁸² Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ³¹⁴
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ³¹⁵
- Anhang 2 ³¹⁶
- Endempfänger nach Art. 6 Abs. 3 Bst. a, 35 Abs. 4 ³¹⁷
- Anhang 3 ³¹⁸
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ³²⁰
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ³²¹
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ³²²
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ³²³
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ³²⁴
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ³²⁵
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³²⁶
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³²⁷
- Anhang 11 ³²⁸
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³²⁹
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁰
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³¹
- Anhang 14 ³³²
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ³³³
- Anhang 15 ³³⁴
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ³³⁵
- Anhang 16 ³³⁶
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ³³⁷
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ³³⁸
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ³³⁹
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ³⁴¹
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ³⁴²
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 22 ³⁴³
- Anhang 23 ³⁴⁴
- Güter für die Stärkung der Industrie ³⁴⁵
- Anhang 23a ³⁴⁶
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ³⁴⁷
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ³⁴⁸
- Russische Medien ³⁴⁹
- Anhang 26 ³⁵⁰
- Gold
- Anhang 27 ³⁵¹
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ³⁵²
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ³⁵³
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ³⁵⁴
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ³⁵⁵
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ³⁵⁶
- Güter mit hoher Priorität ³⁵⁸
- Anhang 32 ³⁵⁹
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
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