UmwG
INHALT
Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Inhaltsübersicht
- Erstes Buch
- Möglichkeiten von Umwandlungen
- § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen
- Zweites Buch
- Verschmelzung
- Erster Teil
- Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Möglichkeit der Verschmelzung
- § 2 Arten der Verschmelzung
- § 3 Verschmelzungsfähige Rechtsträger
- Zweiter Abschnitt
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 4 Verschmelzungsvertrag
- § 5 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
- § 7 Kündigung des Verschmelzungsvertrags
- § 8 Verschmelzungsbericht
- § 9 Prüfung der Verschmelzung
- § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 11 Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
- § 12 Prüfungsbericht
- § 13 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
- § 14 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 15 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 16 Anmeldung der Verschmelzung
- § 17 Anlagen der Anmeldung
- § 18 Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
- § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 20 Wirkungen der Eintragung
- § 21 Wirkung auf gegenseitige Verträge
- § 22 Gläubigerschutz
- § 23 Schutz der Inhaber von Sonderrechten
- § 24 Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
- § 25 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
- § 26 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 27 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
- § 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
- § 29 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
- § 30 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 31 Annahme des Angebots
- § 32 Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 33 Anderweitige Veräußerung
- § 34 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 35 Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
- § 35a Interessenausgleich und Betriebsübergang
- Dritter Abschnitt
- Verschmelzung durch Neugründung
- § 36 Anzuwendende Vorschriften
- § 37 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 38 Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
- Zweiter Teil
- Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
- Erster Unterabschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- § 39 Ausschluss der Verschmelzung
- § 39a Verschmelzungsbericht
- § 39b Unterrichtung der Gesellschafter
- § 39c Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39d Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39e Prüfung der Verschmelzung
- § 39f Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
- Zweiter Unterabschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
- § 40 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 41 Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
- § 43 (weggefallen)
- § 44 (weggefallen)
- § 45 (weggefallen)
- Dritter Unterabschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
- § 45a Möglichkeit der Verschmelzung
- § 45b Inhalt des Verschmelzungsvertrages
- § 45c Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
- § 45d Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 45e Anzuwendende Vorschriften
- Zweiter Abschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Erster Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 46 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 47 Unterrichtung der Gesellschafter
- § 48 Prüfung der Verschmelzung
- § 49 Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
- § 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
- § 52 Anmeldung der Verschmelzung
- § 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
- § 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
- Zweiter Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Neugründung
- § 56 Anzuwendende Vorschriften
- § 57 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
- § 58 Sachgründungsbericht
- § 59 Verschmelzungsbeschlüsse
- Dritter Abschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Erster Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 62 Konzernverschmelzungen
- § 63 Vorbereitung der Hauptversammlung
- § 64 Durchführung der Hauptversammlung
- § 65 Beschluß der Hauptversammlung
- § 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
- § 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
- § 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
- § 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
- § 71 Bestellung eines Treuhänders
- § 72 Umtausch von Aktien
- § 72a Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 72b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
- Zweiter Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Neugründung
- § 73 Anzuwendende Vorschriften
- § 74 Inhalt der Satzung
- § 75 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 76 Verschmelzungsbeschlüsse
- § 77 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 78 Anzuwendende Vorschriften
- Fünfter Abschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- Erster Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 79 Möglichkeit der Verschmelzung
- § 80 Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
- § 81 Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 82 Vorbereitung der Generalversammlung
- § 83 Durchführung der Generalversammlung
- § 84 Beschluß der Generalversammlung
- § 85 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 86 Anlagen der Anmeldung
- § 87 Anteilstausch
- § 88 Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
- § 89 Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung
- § 90 Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
- § 91 Form und Frist der Ausschlagung
- § 92 Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
- § 93 Auseinandersetzung
- § 94 Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
- § 95 Fortdauer der Nachschußpflicht
- Zweiter Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Neugründung
- § 96 Anzuwendende Vorschriften
- § 97 Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
- § 98 Verschmelzungsbeschlüsse
- Sechster Abschnitt
- Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- § 99 Möglichkeit der Verschmelzung
- § 100 Prüfung der Verschmelzung
- § 101 Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- § 102 Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 103 Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 104 Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 104a Ausschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen
- Siebenter Abschnitt
- Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- § 105 Möglichkeit der Verschmelzung
- § 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 107 Pflichten der Vorstände
- § 108 Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
- Achter Abschnitt
- Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Erster Unterabschnitt
- Möglichkeit der Verschmelzung
- § 109 Verschmelzungsfähige Rechtsträger
- Zweiter Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 110 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 111 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 112 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
- § 113 Keine gerichtliche Nachprüfung
- Dritter Unterabschnitt
- Verschmelzung durch Neugründung
- § 114 Anzuwendende Vorschriften
- § 115 Bestellung der Vereinsorgane
- § 116 Beschlüsse der obersten Vertretungen
- § 117 Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins
- Vierter Unterabschnitt
- Verschmelzung kleinerer Vereine
- § 118 Anzuwendende Vorschriften
- § 119 Bekanntmachung der Verschmelzung
- Neunter Abschnitt
- Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
- § 120 Möglichkeit der Verschmelzung
- § 121 Anzuwendende Vorschriften
- § 122 Eintragung in das Handelsregister
- Drittes Buch
- Spaltung
- Erster Teil
- Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Möglichkeit der Spaltung
- § 123 Arten der Spaltung
- § 124 Spaltungsfähige Rechtsträger
- § 125 Anzuwendende Vorschriften
- Zweiter Abschnitt
- Spaltung zur Aufnahme
- § 126 Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
- § 127 Spaltungsbericht
- § 128 Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
- § 129 Anmeldung der Spaltung
- § 130 Eintragung der Spaltung
- § 131 Wirkungen der Eintragung
- § 132 Kündigungsschutzrecht
- § 132a Mitbestimmungsbeibehaltung
- § 133 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
- Dritter Abschnitt
- Spaltung zur Neugründung
- § 135 Anzuwendende Vorschriften
- § 136 Spaltungsplan
- § 137 Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung
- Zweiter Teil
- Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 138 Sachgründungsbericht
- § 139 Herabsetzung des Stammkapitals
- § 140 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
- Zweiter Abschnitt
- Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 141 Ausschluss der Spaltung
- § 142 Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
- § 142a Verpflichtungen nach § 72a
- § 143 Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
- § 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 145 Herabsetzung des Grundkapitals
- § 146 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
- Dritter Abschnitt
- Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- § 147 Möglichkeit der Spaltung
- § 148 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
- Vierter Abschnitt
- Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- § 149 Möglichkeit der Spaltung
- Fünfter Abschnitt
- Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- § 150 Möglichkeit der Spaltung
- Sechster Abschnitt
- Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- § 151 Möglichkeit der Spaltung
- Siebenter Abschnitt
- Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Erster Unterabschnitt
- Möglichkeit der Ausgliederung
- § 152 Übernehmende oder neue Rechtsträger
- Zweiter Unterabschnitt
- Ausgliederung zur Aufnahme
- § 153 Ausgliederungsbericht
- § 154 Eintragung der Ausgliederung
- § 155 Wirkungen der Ausgliederung
- § 156 Haftung des Einzelkaufmanns
- § 157 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
- Dritter Unterabschnitt
- Ausgliederung zur Neugründung
- § 158 Anzuwendende Vorschriften
- § 159 Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 160 Anmeldung und Eintragung
- Achter Abschnitt
- Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- § 161 Möglichkeit der Ausgliederung
- § 162 Ausgliederungsbericht
- § 163 Beschluß über den Vertrag
- § 164 Genehmigung der Ausgliederung
- § 165 Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 166 Haftung der Stiftung
- § 167 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
- Neunter Abschnitt
- Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 168 Möglichkeit der Ausgliederung
- § 169 Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
- § 170 Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 171 Wirksamwerden der Ausgliederung
- § 172 Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
- § 173 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
- Viertes Buch
- Vermögensübertragung
- Erster Teil
- Möglichkeit der Vermögensübertragung
- § 174 Arten der Vermögensübertragung
- § 175 Beteiligte Rechtsträger
- Zweiter Teil
- Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
- Erster Abschnitt
- Vollübertragung
- § 176 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
- Zweiter Abschnitt
- Teilübertragung
- § 177 Anwendung der Spaltungsvorschriften
- Dritter Teil
- Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
- Erster Abschnitt
- Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Erster Unterabschnitt
- Vollübertragung
- § 178 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
- Zweiter Unterabschnitt
- Teilübertragung
- § 179 Anwendung der Spaltungsvorschriften
- Zweiter Abschnitt
- Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Erster Unterabschnitt
- Vollübertragung
- § 180 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
- § 181 Gewährung der Gegenleistung
- § 182 Unterrichtung der Mitglieder
- § 183 Bestellung eines Treuhänders
- Zweiter Unterabschnitt
- Teilübertragung
- § 184 Anwendung der Spaltungsvorschriften
- Dritter Abschnitt
- Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
- § 185 Möglichkeit der Vermögensübertragung
- § 186 Anzuwendende Vorschriften
- § 187 Bekanntmachung der Vermögensübertragung
- Vierter Abschnitt
- Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Erster Unterabschnitt
- Vollübertragung
- § 188 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
- Zweiter Unterabschnitt
- Teilübertragung
- § 189 Anwendung der Spaltungsvorschriften
- Fünftes Buch
- Formwechsel
- Erster Teil
- Allgemeine Vorschriften
- § 190 Allgemeiner Anwendungsbereich
- § 191 Einbezogene Rechtsträger
- § 192 Formwechselbericht
- § 193 Formwechselbeschluss
- § 194 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 195 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 196 Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
- § 197 Anzuwendende Gründungsvorschriften
- § 198 Anmeldung des Formwechsels
- § 199 Anlagen der Anmeldung
- § 200 Firma oder Name des Rechtsträgers
- § 201 Bekanntmachung des Formwechsels
- § 202 Wirkungen der Eintragung
- § 203 Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 204 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 205 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
- § 206 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 207 Angebot der Barabfindung
- § 208 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 209 Annahme des Angebots
- § 210 Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 211 Anderweitige Veräußerung
- § 212 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 213 Unbekannte Aktionäre
- Zweiter Teil
- Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Formwechsel von Personengesellschaften
- Erster Unterabschnitt
- Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften
- § 214 Möglichkeit des Formwechsels
- § 215 Formwechselbericht
- § 216 Unterrichtung der Gesellschafter
- § 217 Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 218 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 219 Rechtsstellung als Gründer
- § 220 Kapitalschutz
- § 221 Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
- § 222 Anmeldung des Formwechsels
- § 223 Anlagen der Anmeldung
- § 224 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
- § 225 Prüfung des Abfindungsangebots
- Zweiter Unterabschnitt
- Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
- § 225a Möglichkeit des Formwechsels
- § 225b Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner
- § 225c Anzuwendende Vorschriften
- Zweiter Abschnitt
- Formwechsel von Kapitalgesellschaften
- Erster Unterabschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 226 Möglichkeit des Formwechsels
- § 227 Nicht anzuwendende Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt
- Formwechsel in eine Personengesellschaft
- § 228 Möglichkeit des Formwechsels
- § 229 (weggefallen)
- § 230 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 231 Mitteilung des Abfindungsangebots
- § 232 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 233 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 234 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 235 Anmeldung des Formwechsels
- § 236 Wirkungen des Formwechsels
- § 237 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
- Dritter Unterabschnitt
- Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- § 238 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 239 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 241 Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- § 242 Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- § 243 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 244 Niederschrift über den Formwechselbeschluss, Gesellschaftsvertrag
- § 245 Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
- § 246 Anmeldung des Formwechsels
- § 247 Wirkungen des Formwechsels
- § 248 Umtausch der Anteile
- § 248a Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 249 Gläubigerschutz
- § 250 Nicht anzuwendende Vorschriften
- Vierter Unterabschnitt
- Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 251 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 253 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 254 Anmeldung des Formwechsels
- § 255 Wirkungen des Formwechsels
- § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 257 Gläubigerschutz
- Dritter Abschnitt
- Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- § 258 Möglichkeit des Formwechsels
- § 259 Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 260 Vorbereitung der Generalversammlung
- § 261 Durchführung der Generalversammlung
- § 262 Beschluß der Generalversammlung
- § 263 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 264 Kapitalschutz
- § 265 Anmeldung des Formwechsels
- § 266 Wirkungen des Formwechsels
- § 267 Benachrichtigung der Anteilsinhaber
- § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
- § 269 Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
- § 270 Abfindungsangebot
- § 271 Fortdauer der Nachschußpflicht
- Vierter Abschnitt
- Formwechsel rechtsfähiger Vereine
- Erster Unterabschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 272 Möglichkeit des Formwechsels
- Zweiter Unterabschnitt
- Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- § 273 Möglichkeit des Formwechsels
- § 274 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 275 Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 276 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 277 Kapitalschutz
- § 278 Anmeldung des Formwechsels
- § 279 (weggefallen)
- § 280 Wirkungen des Formwechsels
- § 281 Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 282 Abfindungsangebot
- Dritter Unterabschnitt
- Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 284 Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 285 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 286 Anmeldung des Formwechsels
- § 287 (weggefallen)
- § 288 Wirkungen des Formwechsels
- § 289 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 290 Abfindungsangebot
- Fünfter Abschnitt
- Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- § 291 Möglichkeit des Formwechsels
- § 292 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
- § 293 Beschluß der obersten Vertretung
- § 294 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 295 Kapitalschutz
- § 296 Anmeldung des Formwechsels
- § 297 (weggefallen)
- § 298 Wirkungen des Formwechsels
- § 299 Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 300 Abfindungsangebot
- Sechster Abschnitt
- Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 301 Möglichkeit des Formwechsels
- § 302 Anzuwendende Vorschriften
- § 303 Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse
- § 304 Wirksamwerden des Formwechsels
- Sechstes Buch
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Erster Teil
- Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 305 Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 306 Verschmelzungsfähige Gesellschaften
- § 307 Verschmelzungsplan
- § 308 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
- § 309 Verschmelzungsbericht
- § 310 Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts
- § 311 Verschmelzungsprüfung
- § 312 Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 313 Barabfindung
- § 314 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 315 Anmeldung der Verschmelzung
- § 316 Verschmelzungsbescheinigung
- § 317 Informationen des Registergerichts
- § 318 Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung
- § 319 Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
- Zweiter Teil
- Grenzüberschreitende Spaltung
- § 320 Grenzüberschreitende Spaltung
- § 321 Spaltungsfähige Gesellschaften
- § 322 Spaltungsplan
- § 323 Bekanntmachung des Spaltungsplans
- § 324 Spaltungsbericht
- § 325 Spaltungsprüfung
- § 326 Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 327 Barabfindung
- § 328 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 329 Anmeldung und Spaltungsbescheinigung
- § 330 Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung
- § 331 Eintragung der neuen Gesellschaft
- § 332 Spaltung zur Aufnahme
- Dritter Teil
- Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 333 Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 334 Formwechselfähige Gesellschaften
- § 335 Formwechselplan
- § 336 Bekanntmachung des Formwechselplans
- § 337 Formwechselbericht
- § 338 Formwechselprüfung
- § 339 Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 340 Barabfindung
- § 341 Gläubigerschutz
- § 342 Anmeldung des Formwechsels
- § 343 Formwechselbescheinigung
- § 344 Informationen des Registergerichts
- § 345 Eintragung des grenzüberschreitenden Hereinformwechsels
- Siebentes Buch
- Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 346 Unrichtige Darstellung
- § 347 Verletzung der Berichtspflicht
- § 348 Falsche Angaben
- § 349 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 350 Zwangsgelder
- Achtes Buch
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 351 Umwandlung alter juristischer Personen
- § 352 Eingeleitete Umwandlungen. Umstellung auf den Euro
- § 353 Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
- § 354 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes und zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- § 355 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
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