Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan (946.231.169.9)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
- Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
- 1. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
- Art. 1 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
- Art. 2 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Ein- und Durchreiseverbot
- 2. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 5 Kontrolle und Vollzug
- Art. 6 Meldepflichten
- Art. 7 Strafbestimmungen
- 3. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen, Veröffentlichung und Inkrafttreten ¹⁹
- Art. 8 ²⁰ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
- Art. 8 a ²¹ Veröffentlichung
- Art. 9 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²²
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²³
- Anhang 2 ²⁶
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁷
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