AufenthV
INHALT
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Abschnitt 1
- Passpflicht für Ausländer
- § 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
- § 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
- § 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
- § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
- § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
- § 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- § 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
- § 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
- § 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
- § 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- § 12 Grenzgängerkarte
- § 13 Notreiseausweis
- § 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen
- Abschnitt 2
- Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
- § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
- § 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
- § 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Unterabschnitt 2
- Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
- § 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
- § 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
- § 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
- § 21
- § 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten
- Unterabschnitt 3
- Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
- § 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
- § 24 Befreiung für Seeleute
- § 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
- § 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum
- Unterabschnitt 4
- Sonstige Befreiungen
- § 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
- § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
- § 29 Befreiung in Rettungsfällen
- § 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung
- § 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883
- Abschnitt 3
- Visumverfahren
- § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
- § 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
- § 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
- § 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
- § 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
- § 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
- § 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
- § 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde
- Abschnitt 3a
- Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
- § 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
- § 38b Aufhebung der Anerkennung
- § 38c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
- § 38d Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung
- § 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- § 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages
- Abschnitt 4
- Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
- § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
- § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
- § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
- Abschnitt 5
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- § 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
- § 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung
- Kapitel 3
- Gebühren
- § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
- § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
- § 45a Gebühren für Expressverfahren
- § 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
- § 45c Gebühr bei Neuausstellung
- § 46 Gebühren für das Visum
- § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
- § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
- § 49 Bearbeitungsgebühren
- § 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
- § 51 Widerspruchsgebühr
- § 52 Befreiungen und Ermäßigungen
- § 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
- § 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
- § 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
- Kapitel 4
- Ordnungsrechtliche Vorschriften
- § 55 Ausweisersatz
- § 56 Ausweisrechtliche Pflichten
- § 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
- § 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- Kapitel 5
- Verfahrensvorschriften
- Abschnitt 1
- Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
- § 58 Vordruckmuster
- § 59 Muster der Aufenthaltstitel
- § 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 59b Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU
- § 60 Lichtbild
- § 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik
- Abschnitt 2
- Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
- Unterabschnitt 1
- Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- § 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
- § 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
- § 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
- § 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
- § 61e Qualitätsstatistik
- § 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
- § 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
- § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
- Unterabschnitt 2
- Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
- § 62 Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden
- § 63 Ausländerdatei A
- § 64 Datensatz der Ausländerdatei A
- § 65 Erweiterter Datensatz
- § 66 Dateisystem über Passersatzpapiere
- § 67 Ausländerdatei B
- § 68 Löschung
- § 69 Visadateien der Auslandsvertretungen
- § 70 (weggefallen)
- Unterabschnitt 3
- Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
- § 71 Übermittlungspflicht
- § 72 Mitteilungen der Meldebehörden
- § 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
- § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
- § 74 Mitteilungen der Justizbehörden
- § 75 (weggefallen)
- § 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden
- § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
- Unterabschnitt 4
- Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes
- § 76b Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- § 76c Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdruckdaten
- Kapitel 6
- Ordnungswidrigkeiten
- § 77 Ordnungswidrigkeiten
- § 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
- Kapitel 7
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
- § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
- § 80a Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
- § 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
- § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
- § 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- § 82b Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
- § 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
- § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
- Anlage A (zu § 16)
- Anlage B (zu § 19)
- Anlage C (zu § 26 Absatz 2 Satz 1)
- Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
- Anlage D2a Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
- Anlage D2b Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
- Anlage D3 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
- Anlage D4a (weggefallen)
- Anlage D4b (weggefallen)
- Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
- Anlage D4d Vorläufiger Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 2
- Anlage D5 (weggefallen)
- Anlage D5a Grenzgängerkarte § 12
- Anlage D6 Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2
- Anlage D7 (weggefallen)
- Anlage D7a Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
- Anlage D7b Vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Abs. 1 Satz 2
- Anlage D8 (weggefallen)
- Anlage D8a Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
- Anlage D8b Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2
- Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6
- Anlage D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
- Anlage D11 Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
- Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
- Anlage D12 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes)
- Anlage D13a Visum (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz)
- Anlage D13b Verlängerung des Visums im Inland
- Anlage D14 Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz
- Anlage D14a Dokumente mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
- Anlage D15 Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU)
- Anlage D16 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
- Anlage D17 Muster für den Aufkleber mit Brailleschrift
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