Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden‑Württemb... (0.923.411) 
                
                
            INHALT
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden‑Württemberg über die Fischerei im Untersee und Seerhein (Unterseefischereiordnung)
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden‑Württemberg über die Fischerei im Untersee und Seerhein (Unterseefischereiordnung)
 - Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Geltungsbereich
 - § 1 Räumlicher Geltungsbereich
 - § 2 Sachlicher Geltungsbereich
 - Zweiter Abschnitt Berechtigung zur Fischerei
 - § 3 Berechtigung im Gebiet der allgemeinen Fischerei
 - § 4 Berechtigung im Bereich der privaten Fischereirechte
 - § 5 Gebiet der allgemeinen Fischerei
 - § 6 Fischerkarten
 - § 7 Erteilung und Entzug der Fischerkarte
 - § 8 Berufsfischerkarte
 - § 9 Fischer-Gehilfenkarte
 - § 10 Sportfischer‑Jahreskarte
 - § 11 Sportfischer‑Monatskarte
 - § 12 Zuständigkeiten für die Erteilung und den Entzug der Fischerkarte
 - § 13 Private Fischereirechte
 - Dritter Abschnitt Ausübung der Fischerei
 - § 14 Grundsatz
 - § 15 ²³ Fischerei mit Netzen
 - § 15 a ²⁵ Fischerei mit Netzen: Niedere Netze
 - § 15 b ³⁰ Fischerei mit Netzen: Hohe Netze
 - § 15c ³³ Setzen und Heben von Netzen
 - § 16 Fischerei mit Reusen
 - § 17 Fischerei mit der Reihenangel ⁴¹
 - § 18 Fischerei mit der Angel
 - § 19 ⁴⁶ Köderfischfang
 - § 20 Gemeinsamer Fischfang
 - § 21 Reiser
 - § 22 Zeitbestimmungen
 - § 23 Seefeiertage
 - Vierter Abschnitt Schutz der Fischbestände, Bewirtschaftung, Fischereiaufsicht
 - § 24 Verbotene Fanggeräte und Fangmethoden
 - § 25 Schonzeiten, Mindestmasse und sonstige Einschränkungen ⁵⁴
 - § 26 Bewirtschaftung
 - § 27 Laichfischfang, Fang von Fischnährtieren und Sonderfänge ⁶⁴
 - § 28 Fischereiabgabe
 - § 29 Fischereiaufsicht
 - § 30 ⁷⁰ Überprüfung und Kennzeichnung der Fanggeräte
 - § 31 Mitführen von Fanggeräten und sonstigen Fangmitteln
 - Fünfter Abschnitt Bevollmächtigte, Fischereikommission
 - § 32 Bevollmächtigte
 - § 33 Fischereikommission
 - Sechster Abschnitt Zuwiderhandlungen
 - § 34 Ahndung von Zuwiderhandlungen
 - § 35 Verfolgung von Zuwiderhandlungen
 - § 36 Verwarnungsgeld (Ordnungsbussen)
 - Siebenter Abschnitt Übergangs‑ und Schlussbestimmungen
 - § 37 Änderungen des Vertrages
 - § 38 Anordnung von Abweichungen
 - § 39 Amtshilfe
 - § 40 ⁸³ Meldung der Fänge und Fischeinsätze
 - § 41 Übergangsbestimmungen
 - § 42 Inkrafttreten
 - Unterschriften
 - Anlage 1 ⁸⁹
 - Verzeichnis der Zeichen gemäss § 5
 - Anlage 2 ⁹⁰
 - Tabelle zur Berechnung der Netzhöhe nach der Anzahl der Maschen gemäss § 15 Absatz 1 Satz 3
 - Protokoll