ErbStG
INHALT
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Steuerpflicht
- § 1 Steuerpflichtige Vorgänge
- § 2 Persönliche Steuerpflicht
- § 2a Rechtsfähige Personengesellschaft
- § 3 Erwerb von Todes wegen
- § 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- § 5 Zugewinngemeinschaft
- § 6 Vor- und Nacherbschaft
- § 7 Schenkungen unter Lebenden
- § 8 Zweckzuwendungen
- § 9 Entstehung der Steuer
- Abschnitt 2
- Wertermittlung
- § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11 Bewertungsstichtag
- § 12 Bewertung
- § 13 Steuerbefreiungen
- § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b Begünstigtes Vermögen
- § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- Abschnitt 3
- Berechnung der Steuer
- § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
- § 15 Steuerklassen
- § 16 Freibeträge
- § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
- § 18 Mitgliederbeiträge
- § 19 Steuersätze
- § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Abschnitt 4
- Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 20 Steuerschuldner
- § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- § 22 Kleinbetragsgrenze
- § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- § 25 (weggefallen)
- § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- § 28 Stundung
- § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
- § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- § 30 Anzeige des Erwerbs
- § 31 Steuererklärung
- § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
- § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- § 35 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 5
- Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 36 Ermächtigungen
- § 37 Anwendung des Gesetzes
- § 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 38 (weggefallen)
- § 39 (weggefallen)
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