SGleibWV
INHALT
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr (SGleibWV)
- Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr (Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen - SGleibWV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Verfahrensgrundsätze
- § 2 (weggefallen)
- § 3 Wahlberechtigung
- § 4 (weggefallen)
- § 5 Fristen
- Abschnitt 2
- Vorbereitung der Wahl
- § 6 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 7 Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 8 Wählerinnenliste
- § 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- § 10 Wahlausschreiben
- § 11 Bewerbung
- § 12 Nachfrist für Bewerbungen
- § 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
- Abschnitt 3
- Durchführung der Wahl
- § 14 Formen der Stimmabgabe
- § 15 Persönliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel
- § 16 Wahlvorgang
- § 17 Briefwahl
- § 18 Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
- § 19 Elektronische Wahl
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
- § 21 Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
- § 22 Bekanntgabe der Gewählten
- § 23 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Abschnitt 4
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 24 Übergangsvorschriften
- § 25 Sonderregelungen für die Nachrichtendienste
- § 26 Inkrafttreten
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