Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und... (410.700)
INHALT
Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen
- Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen
- § 1 Gegenstand
- § 2 Geltungsbereich
- 1. Aufnahme in die Volksschule und Austritt
- § 3 Zuweisung in die Schulen der Volksschule
- § 4 Aufnahme in eine Schule der Volksschule
- § 5 Dispens und Austritt sowie Abmeldung von der Volksschule
- § 3 Abs. 2 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 3 Abs. 3 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 3 Abs. 4 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- 2. Aufnahme in die weiterführenden Schulen und Austritt
- § 6 Anmeldung für die weiterführenden Schulen und die Brückenangebote
- § 7 Nachträgliche Anmeldung für die weiterführenden Schulen
- § 8 Zuweisung in ein Gymnasium
- § 9 Aufnahme in eine weiterführende Schule
- § 6 Abs. 4 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 8 Abs. 1 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 8 Abs. 2 in der Fassung des RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 10 Aufnahme ins Gymnasium
- § 11 Übertritt von der FMS, IMS und WMS ins Gymnasium
- § 12 Aufnahme in die FMS, IMS und WMS
- § 9 Abs. 4 in der Fassung des RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 13 Aufnahme in die BM
- § 14 Aufnahme in die Brückenangebote
- § 15 Provisorische Aufnahme in eine weiterführende Schule
- § 16 Aufnahme in eine weiterführende Schule nach bestandener angeordneter Aufnahme -
- § 17 Austritt
- 3. Aufnahme in Profilklassen und Rückversetzung
- § 18
- 4. Allgemeines
- § 19 Beurteilungsinhalt
- § 20 Anforderungen an die Beurteilung
- 5. Leistungserhebungen in der Sachkompetenz
- § 21 Leistungserhebungen
- § 22 Fernbleiben von Leistungserhebungen
- § 23 Unredlichkeiten bei Leistungserhebungen
- § 24 Massnahmen zum Nachteilsausgleich
- 6. Zeugnis
- § 25 Anzahl der Zeugnisse
- § 26 Inhalt der Zeugnisse
- § 27 Sachkompetenz im Zeugnis
- § 28 Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer
- § 29 Individuelle Lernziele im Zeugnis der Volksschule
- § 30 Beurteilung der Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern
- § 29 Titel geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 31
- § 32 Prädikate für die Beurteilung der Sachkompetenz und die Bestätigung der Teilnahme
- § 33 Noten für die Beurteilung der Sachkompetenz
- 7. Lernbericht und Standortgespräch
- § 34 Lernbericht
- § 35 Inhalt des Lernberichts
- § 36 Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz in den Volksschulen
- § 37 Standortgespräch
- 8. Information über Leistungsveränderungen
- § 38
- 9. Leistungstests
- § 39
- 10. Beförderung und Wiederholung in der Volksschule
- § 40 Beförderung in der Volksschule
- § 41 Ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres
- § 41 Abs. 4
- § 41a
- 11. Beförderung, Nichtbeförderung und Wiederholung in den weiterführenden Schulen
- § 42 Beförderungsfächer
- § 43 Beförderung im Gymnasium
- § 44 Nichtbeförderung im und Austritt aus dem Gymnasium von provisorisch übergetrete -
- § 45 Nichtbeförderung im Gymnasium am Ende des 12. bis 15. Schuljahres
- § 46 Beförderung in der FMS, IMS, WMS und BM
- § 47 Aufnahme in eine Fachrichtung an der FMS nach der 1. Klasse
- § 48 Nichtbeförderung in und Austritt aus der FMS von provisorisch übergetretenen Schü -
- § 49 Nichtbeförderung in der FMS, IMS, WMS und BM (BM 1) vom 12. bis 15. Schul -
- § 50 Nichtbeförderung in der BM (BM 2)
- § 51 Wiederholung eines Unterrichtsjahres im Gymnasium, der FMS, IMS und WMS
- § 52 Ausserordentliche Wiederholung eines Unterrichtsjahres oder ausserordentliche Be -
- 12. Überspringen in den Volksschulen, Gymnasien und der FMS
- § 53 Prüfung des Überspringens eines Schuljahres
- § 54 Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule
- § 55 Verfahren für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge
- § 56 Berechtigung für den Übertritt in den A-Zug
- § 57 Berechtigung für den Übertritt in den E-Zug
- § 58 Berechtigung für den Übertritt in den P-Zug
- § 59 Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen im ersten Quartal des 9.
- § 60 Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen
- § 61
- § 62
- § 63 Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen
- § 64
- § 65 Übertritt von der Sekundarschule in eine weiterführende Schule
- § 66 Orientierung am Ende des 10. Schuljahres
- § 67 Verfahren im 11. Schuljahr für den Übertritt in das Gymnasium und die FMS
- § 68 Verfahren im 11. Schuljahr für den Übertritt in die IMS, WMS und BM
- § 68a
- § 69 Berechtigung für den Übertritt in das Gymnasium
- § 70 Berechtigung für den Übertritt in die FMS, IMS, WMS und BM
- § 70a
- § 70a eingefügt durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- § 71 Leistungserhebungen und Leistungstests
- § 72 Übertritt und Leistungszugwechsel
- 13. Volksschule
- § 73 Volksschulabschluss
- § 74 Zeugnismappe Sekundarschule
- § 75 Abschlusszertifikat
- 14. Weiterführende Schulen
- § 76 Gymnasium
- 28. März 2000.
- § 77 Fachmaturitätsschule (FMS)
- § 78 Informatikmittelschule (IMS)
- § 79 Wirtschaftsmittelschule (WMS)
- § 80 Berufsmaturität (BM)
- § 81 Brückenangebote
- § 82 Ergänzende Abschlusszertifikate
- 15. Zeugnisklassenkonferenz
- § 83 Beschlussfassung für das 3. - 6. Schuljahr
- § 84 Beschlussfassung ab dem 7. Schuljahr
- 16. Ausfertigung, Abgabe, Kenntnisnahme und Aufbewahrung der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse
- § 85 Ausfertigung und Abgabe der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse
- § 86 Kenntnisnahme der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse in den Volksschulen, Gymnasi -
- § 87 Aufbewahrung der Zeugnisse in der Volksschule
- 17. Ausfertigung, Abgabe, Kenntnisnahme und Aufbewahrung der Lernberichte
- § 88
- 18. Formulare und Mindestvorgaben für Zeugnisse, Zwischenzeugnisse, Zeugnismappen Volksschule
- § 89
- 19. Aufnahmeprüfungen und Leistungstests
- § 90 Durchführung der freiwilligen und angeordneten Aufnahmeprüfungen
- § 91 Durchführung der Leistungstests
- 20. Lehrpersonenteam und mündige Schülerinnen und Schüler
- § 92 Lehrpersonenteam
- § 93 Mündige Schülerinnen und Schüler
- 21. Information der Schulleitungen anderer Schulstufen
- § 94
- § 95
- § 96
- § 97 Gültigkeit der bisherigen Erlasse
- § 98 Änderung anderer Erlasse
- § 99 Aufhebung von Erlassen
- § 96 lit. b geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- 2003.
- 23. Januar 1996;
- § 4 Abs. 2 wird am 1. Januar 2016 wirksam. Den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen und
- § 1. Zusätzliche Angebote (besondere Schulanlässe) (§ 26 SLV)
- § 2. Zulassungskriterien für die Aufnahme in eine Fachrichtung (§ 47 SLV)
- § 3. Wechsel der Fachrichtung
- § 1. Schulische Brückenangebote
- § 2. Kombinierte Brückenange bote
- § 3. Integrative Brückenangebote
- § 4. Brückenangebot Vorkurse der Berufsfachschulen
- § 5. Brückenangebot duale Vorlehren der Berufsfachschulen
- § 7. Austritt
- § 1. Aufnahmevoraussetzungen
- § 2. Wiederholen eines Schuljahres
- § 3. Versetzung in eine Klasse der allgemeinen Richtung
- § 1. Verbleib im Leistungszug mit höheren Anforderungen nach dem 1. Semester der 1.
- § 2. Beförderung in der 1. Klasse des Gymnasiums oder der FMS im Schuljahr 2022/23
- § 3. Definitiver Übertritt in das Gymnasium oder die FMS auf Beginn des Schuljahres 2023/24
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