BeamtVG
INHALT
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG)
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Lebenspartnerschaft
- § 2 Arten der Versorgung
- § 3 Regelung durch Gesetz
- Abschnitt 2
- Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 11 Sonstige Zeiten
- § 12 Ausbildungszeiten
- § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 14 Höhe des Ruhegehalts
- § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
- Abschnitt 3
- Hinterbliebenenversorgung
- § 16 Allgemeines
- § 17 Bezüge für den Sterbemonat
- § 18 Sterbegeld
- § 19 Witwengeld
- § 20 Höhe des Witwengeldes
- § 21 Witwenabfindung
- § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
- § 23 Waisengeld
- § 24 Höhe des Waisengeldes
- § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- § 27 Beginn der Zahlungen
- § 28 Witwerversorgung
- Abschnitt 4
- Bezüge bei Verschollenheit
- § 29 Zahlung der Bezüge
- Abschnitt 5
- Unfallfürsorge
- § 30 Allgemeines
- § 31 Dienstunfall
- § 31a Einsatzversorgung
- § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 33 Heilverfahren
- § 34 Pflegekosten
- § 35 Unfallausgleich
- § 36 Unfallruhegehalt
- § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
- § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- § 46a (weggefallen)
- Abschnitt 6
- Übergangsgeld, Ausgleich
- § 47 Übergangsgeld
- § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
- § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Abschnitt 7
- Gemeinsame Vorschriften
- § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
- § 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
- § 50a Kindererziehungszuschlag
- § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
- § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- § 50f Abzug für Pflegeleistungen
- § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
- § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
- § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
- § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- § 62 Anzeigepflicht
- § 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
- § 63 Gleichstellungen
- Abschnitt 8
- Sondervorschriften
- § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Abschnitt 9
- Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 66 Beamte auf Zeit
- § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
- § 68 Ehrenbeamte
- Abschnitt 10
- Übergangsvorschriften
- § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
- § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
- § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
- § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
- § 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
- § 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
- § 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
- § 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
- § 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
- § 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- § 69l Übergangsregelung zu § 55
- § 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
- § 69n Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen
- Abschnitt 11
- Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 70 Allgemeine Anpassung
- § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
- § 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023
- §§ 73 bis 76 (weggefallen)
- Abschnitt 12
- (weggefallen)
- Abschnitt 13
- Übergangsvorschriften alten Rechts
- § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
- § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 86 Hinterbliebenenversorgung
- § 87 Unfallfürsorge
- § 88 Abfindung
- § 89 (weggefallen)
- § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
- §§ 92 bis 104 (weggefallen)
- Abschnitt 14
- Schlussvorschriften
- § 105 Außerkrafttreten
- § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
- § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
- § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 107b Verteilung der Versorgungslasten
- § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
- § 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
- § 108 Anwendungsbereich in den Ländern
- § 109
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1142)
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