Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub (154.215)
INHALT
Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub
- Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub
- § 1 Gegenstand
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffe
- § 4 Bildungsvereinbarungen
- § 5 Kosten
- § 6 Kostenbeteiligung des Kantons
- § 7 Übernahme von Rückzahlungsverpflichtungen
- § 8 Interessegrad 1: Dienstlich notwendig
- § 9 Interessegrad 2: Dienstlich gefragt
- § 10 Interessegrad 3: Dienstlich erwünscht
- § 11 Interessegrad 4: Dienstlich nicht notwendig, für den Kanton
- § 12 Interessegrad 5: Kein Bezug zum und kein ersichtlicher Nutzen
- § 13 Rückzahlungsverpflichtung bei Nichtantritt oder
- § 14 Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des
- § 15 Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des
- § 16 Ausnahme von der Rückzahlungsverpflichtung infolge
- § 17 Ausnahmen von der Kostenbeteiligung nach Interessegrad
- § 18 Bezugsberechtigte
- § 19 Tätigkeiten während des Bildungsurlaubs
- § 20 Voraussetzungen
- § 21 Dauer
- § 22 Kosten und Auflagen
- § 23 Dienstverhältnis und Ferienkürzung
- § 24 Verpflichtungsdauer und Rückzahlungsverpflichtung
- § 25 Übergangsbestimmungen
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