Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²¹
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ³⁷ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁵³ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁵⁵ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁶⁵ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁷³ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁸³
- Art. 11 ⁸⁷ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁹⁰ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ⁹⁸
- Art. 12 a ⁹⁹ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁰¹ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹⁰⁴ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹⁰⁷ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹¹⁴ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹²¹ Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 e ¹²² Ausnahmen vom Verbot der Bereitstellung technischer Hilfe
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹⁵² Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ¹⁵⁵ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ¹⁶² Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹⁶⁵
- Art. 24 ¹⁶⁸ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ¹⁷² Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ¹⁸⁵ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ¹⁸⁶ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ¹⁸⁷ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ¹⁸⁹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ¹⁹⁰ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ¹⁹³ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ¹⁹⁸ Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 f ²¹³ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ²¹⁵ Luftverkehr
- Art. 29 b ²¹⁹ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ²²⁰ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ²²⁸ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von Verboten betreffend Dienstleistungen
- 4 b . Abschnitt: ²³⁴ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ²³⁹ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ²⁴² Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁷⁶
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ²⁷⁷
- Anhang 2 ²⁷⁸
- Endempfänger nach Art. 6 Abs. 3 Bst. a, 35 Abs. 4 ²⁷⁹
- Anhang 3 ²⁸⁰
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ²⁸¹
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ²⁸²
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ²⁸³
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ²⁸⁴
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ²⁸⁵
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁸⁶
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁸⁷
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁸⁸
- Anhang 11 ²⁸⁹
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁹⁰
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁹¹
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁹²
- Anhang 14 ²⁹³
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ²⁹⁴
- Anhang 15 ²⁹⁵
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ²⁹⁶
- Anhang 16 ²⁹⁷
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ²⁹⁸
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ²⁹⁹
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ³⁰⁰
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ³⁰¹
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ³⁰²
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 22 ³⁰³
- Anhang 23 ³⁰⁴
- Güter für die Stärkung der Industrie ³⁰⁵
- Anhang 24 ³⁰⁶
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ³⁰⁷
- Russische Medien ³⁰⁸
- Anhang 26 ³⁰⁹
- Gold
- Anhang 27 ³¹⁰
- Golderzeugnisse
- Anhang 28 ³¹¹
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ³¹²
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ³¹³
- Materialien aus dem Bergbausektor
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