Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (734.722)
INHALT
Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV)
- Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV)
- 1. Abschnitt: Zweck und Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Wasserkraftreserve
- Art. 2 Eckwerte
- Art. 3 Ausschreibung
- Art. 4 Verpflichtung zur Teilnahme
- Art. 5 Vereinbarung mit Betreibern von Wasserkraftwerken
- 3. Abschnitt: Ergänzende Reserve
- Art. 6 Allgemeine Bestimmungen für die Teilnahme an der ergänzenden Reserve
- Art. 7 Teilnahme von Betreibern von Notstromgruppen und von WKK-Anlagen an der ergänzenden Reserve
- Art. 8 Bildung und Erweiterung der ergänzenden Reserve mit Reservekraftwerken
- Art. 9 Verpflichtung zur Teilnahme
- Art. 10 Vereinbarung mit Betreibern von Reservekraftwerken und Verfügbarkeitsentgelt
- Art. 11 Betriebseinschränkungen und -anforderungen für Reservekraftwerke
- Art. 12 Tarif für die Nutzung von Rohrleitungen
- Art. 13 ¹¹
- Art. 14 Bildung und Erweiterung der ergänzenden Reserve mit Notstromgruppen und WKK-Anlagen
- Art. 15 Vereinbarung mit Aggregatoren und Betreibern von Notstromgruppen und WKK-Anlagen
- Art. 16 Rahmenbedingungen und Verfügbarkeitsentgelt für die Betreiber von Notstromgruppen und WKK-Anlagen
- 4. Abschnitt: Einsatz und Abruf der Stromreserve
- Art. 17 Vorgaben für die Abrufordnung
- Art. 18 Ablauf des Abrufs
- Art. 19 Besondere Fälle des Abrufs
- Art. 20 Abrufentschädigung
- Art. 21 Aufgeld bei einem Abruf und Weiterverkauf der Energie
- 5. Abschnitt: Kosten, Finanzierung und Rückzahlungen an den Bund sowie Auskünfte und Überwachung
- Art. 22 Kosten und Finanzierung
- Art. 23 Rückzahlungen an den Bund
- Art. 24 Auskünfte, Daten, Zugang und Offenlegung
- Art. 25 Überwachung und Anordnungen durch die ElCom
- Art. 26 Monitoring
- 6. Abschnitt: Straf- und Schlussbestimmungen
- Art. 27 Strafbestimmungen
- Art. 28 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 29 Übergangsbestimmung
- Art. 30 Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Anhang
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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