Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (330)
INHALT
Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG)
- Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG)
- 1. Titel: Gegenstand und Begriffe
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Titel: Aufgaben der registerführenden Behörden
- Art. 3 Bundesamt für Justiz
- Art. 4 Kantonale Koordinationsstellen
- Art. 5 Koordinationsstelle der Militärjustiz
- 3. Titel: Behörden mit Eintragungs-, Melde- oder Auskunftspflichten
- Art. 6 Eintragungspflichtige Behörden
- Art. 7 Meldepflichtige Behörden
- Art. 8 Auskunftspflicht der Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen und Ausländerbehörden sowie der Zentralen Ausgleichsstelle
- Art. 9 Auskunftspflicht der eintragungspflichtigen, der meldepflichtigen und der zugangsberechtigten Behörden
- 4. Titel: Bearbeitungsgrundsätze
- Art. 10 Sorgfaltsregeln für die Eintragung, Abfrage und Meldung von Daten
- Art. 11 Sorgfaltsregeln für die Änderung von Daten
- Art. 12 Sorgfaltsregeln für den Zugang zu Daten, die Aufbewahrung und die Weitergabe von Daten
- Art. 13 Systematische Nutzung der AHV-Nummer
- 5. Titel: Datensicherheit, technische Anforderungen, Weitergabe anonymisierter Daten
- Art. 14 Datensicherheit und technische Anforderungen
- Art. 15 Weitergabe anonymisierter Daten zu Forschungszwecken
- 6. Titel: Inhalt von VOSTRA
- 1. Kapitel: Eingetragene Daten im Bereich Strafdatenverwaltung
- Art. 16 Verzeichnete Personen
- Art. 17 Identifizierende Angaben zur Person
- Art. 18 Eintragungsvoraussetzungen für schweizerische Grundurteile
- Art. 19 Eintragungsvoraussetzungen für ausländische Grundurteile
- Art. 20 Einzutragende Daten bei Grundurteilen
- Art. 21 Nachträgliche Entscheide
- Art. 22 Elektronische Kopien von Grundurteilen, nachträglichen Entscheiden und Meldeformularen
- Art. 23 Automatisch generierte Systemdaten im Bereich der Strafdatenverwaltung
- Art. 24 Hängige Strafverfahren
- 2. Kapitel: Eingetragene Daten ausserhalb der Strafdatenverwaltung
- Art. 25 Automatische Protokollierung von Abfragen zugangsberechtigter Behörden
- Art. 26 Daten betreffend die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister
- Art. 27 Daten betreffend die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen
- 3. Kapitel: Fristen für die Eintragung von Daten in VOSTRA
- Art. 28
- 4. Kapitel: Entfernung von Daten aus VOSTRA und Archivierungsverbot
- Art. 29 Entfernung bei Tod
- Art. 30 Entfernung von Grundurteilen
- Art. 31 Entfernung nachträglicher Entscheide, automatisch generierter Systemdaten oder elektronischer Kopien
- Art. 32 Entfernung hängiger Strafverfahren
- Art. 33 Entfernung der anderen Daten
- Art. 34 Vernichtung der entfernten Daten und Archivierungsverbot
- 7. Titel: Bekanntgabe von Daten aus VOSTRA
- 1. Kapitel: Zugangsprofile und Auszugsarten im Bereich der Strafdatenverwaltung
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 35 Funktion der Auszugsarten als Zugangsprofile
- Art. 36 Fristenberechnung für Sanktionen aus altrechtlichen oder ausländischen Urteilen
- 2. Abschnitt: Die einzelnen Zugangsprofile
- Art. 37 Behördenauszug 1
- Art. 38 Behördenauszug 2
- Art. 39 Behördenauszug 3
- Art. 40 Behördenauszug 4
- Art. 41 Privatauszug
- Art. 42 Sonderprivatauszug
- 2. Kapitel: Zugang für Behörden
- Art. 43 Online-Zugangsrecht der registerführenden Stelle und ihrer Informatik-Leistungserbringer
- Art. 44 Online-Zugangsrecht der KOST und der Koordinationsstelle der Militärjustiz
- Art. 45 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 1
- Art. 46 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 2
- Art. 47 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 3
- Art. 48 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 4
- Art. 49 Online abfragende Behörden mit Zugang zu Daten betreffend die Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister
- Art. 50 Schriftlich anfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 1
- Art. 51 Schriftlich anfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 2
- Art. 52 Zugang für ausländische Behörden
- Art. 53 Zugang für Rechtsmittelinstanzen
- 3. Kapitel: Zugang für Private
- 1. Abschnitt: Privatauszug und Sonderprivatauszug
- Art. 54 Privatauszug
- Art. 55 Sonderprivatauszug
- Art. 56 Gebühren
- 2. Abschnitt: Datenschutzrechtliches Auskunftsrecht
- Art. 57
- 4. Kapitel: Automatische Weiterleitung von Daten aus VOSTRA an Behörden
- Art. 58 Meldungen an das Bundesamt für Statistik
- Art. 59 ⁸⁴ Meldungen an die Gruppe Verteidigung
- Art. 60 Meldungen an die zuständigen Strassenverkehrsbehörden
- Art. 61 Meldungen an die für die Teilung eingezogener Vermögenswerte zuständige Stelle des Bundesamtes für Justiz
- Art. 62 Meldungen an die kantonalen Ausländerbehörden sowie an das Staatssekretariat für Migration
- Art. 63 Meldungen an die kantonalen Waffenbehörden
- Art. 64 Meldungen an den Heimatstaat
- Art. 64 a ¹⁰⁰ Meldung an die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister
- 8. Titel: Automatische Weiterleitung von Daten an VOSTRA
- Art. 65 ¹⁰²
- Art. 66 Schnittstelle zum Personenstandsregister
- 9. Titel: Schlussbestimmungen
- Art. 67 Strafbestimmungen
- Art. 68 Vollzug
- Art. 69 Änderung anderer Erlasse
- Art. 70 Übergangsbestimmungen
- Art. 71 Koordinationsbestimmungen
- Art. 72 Referendum und Inkrafttreten
- Anhang 1
- Änderung anderer Erlasse
- Anhang 2
- Koordinationsbestimmungen
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