Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (946.231.143.6) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
- Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
 - 1. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
 - Art. 2 Verbote betreffend Güter, Technologie und Software für Trägersysteme
 - Art. 2 a ³ Verbote betreffend Güter und Technologie für unbemannte Luftfahrzeuge
 - Art. 3 Bewilligungspflicht betreffend Nukleargüter und doppelt verwendbare Güter
 - Art. 4 Verbote betreffend Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
 - Art. 5 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
 - 3. Abschnitt: Finanzierungs- und Beteiligungsbeschränkungen
 - Art. 6 Bewilligungspflicht für Beteiligungen
 - 4. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen ²³
 - Art. 7 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 8 Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte
 - 5. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
 - Art. 9 Verbote betreffend iranische Frachtflugzeuge
 - Art. 10 Ein- und Durchreiseverbot
 - Art. 11 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
 - 6. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
 - Art. 12 Kontrolle und Vollzug
 - Art. 13 Strafbestimmungen
 - 7. Abschnitt: Veröffentlichung und Inkrafttreten
 - Art. 14 ³⁶ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
 - Art. 14 a ³⁷ Veröffentlichung
 - Art. 15 Aufhebung anderer Erlasse
 - Art. 15 a ³⁹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 29. September 2023
 - Art. 16 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁴⁰
 - Güter, Technologie und Software für Trägersysteme, die unter die Verbote nach Artikel 2 fallen
 - Güter, Technologie und Software
 - Anhang 1a ⁴³
 - Güter und Technologie, die unter die Verbote nach Artikel 2 a fallen
 - A. Kategorie 1 – Unbemannte Luftfahrzeuge
 - B. Kategorie 2 – Antriebs- und Navigationselemente
 - C. Kategorie 3 – Elektronische Bauelemente und Systeme
 - D. Kategorie 4 – Sonstige Güter
 - Anhang 2
 - Güter, Technologie und Software, die unter die Bewilligungspflicht nach Artikel 3 fallen
 - A. Güter, Technologie und Software
 - B. Sonstige Güter
 - C. Sonstige Technologie und Software
 - Anhang 3
 - Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
 - Anhang 4
 - Ausrüstung, Technologie oder Software zu Überwachungszwecken
 - 1. Ausrüstungen
 - 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
 - 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
 - 4. Ausnahmen
 - Anhang 5 ⁴⁸
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁴⁹
 - Anhang 6 ⁵¹
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵²
 - Anhang 6a ⁵³
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵⁴
 - Anhang 7 ⁵⁵
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵⁶