ZJDVtr
INHALT
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten (ZJDVtr)
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten
- Präambel
- Art 1 Zusammenwirken
- Art 2 Staatsleistung
- Art 3 Zahlungsmodalitäten
- Art 4 Prüfung der Verwendung der Mittel
- Art 5 Weitere Einrichtungen des Zentralrats
- Art 6 Ausschluss weiterer Leistungen
- Art 7 Vertragsanpassung
- Art 8 Freundschaftsklausel
- Art 9 Zustimmung des Deutschen Bundestages, Inkrafttreten
- Schlussformel
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