UVPG
INHALT
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
- Teil 2
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 1
- Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 Feststellung der UVP-Pflicht
- § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
- § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
- § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- Abschnitt 2
- Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
- § 16 UVP-Bericht
- § 17 Beteiligung anderer Behörden
- § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
- § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
- § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
- § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- § 24 Zusammenfassende Darstellung
- § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
- § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
- § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
- § 28 Überwachung
- Abschnitt 3
- Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
- § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
- § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
- § 32 Verbundene Prüfverfahren
- Teil 3
- Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 1
- Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
- § 33 Strategische Umweltprüfung
- § 34 Feststellung der SUP-Pflicht
- § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
- § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
- § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht
- Abschnitt 2
- Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
- § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens
- § 40 Umweltbericht
- § 41 Beteiligung anderer Behörden
- § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
- § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
- § 45 Überwachung
- § 46 Verbundene Prüfverfahren
- Teil 4
- Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
- § 48 Raumordnungspläne
- § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
- § 50 Bauleitpläne
- § 51 Bergrechtliche Verfahren
- § 52 Landschaftsplanungen
- § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
- Teil 5
- Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
- Abschnitt 1
- Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates
- § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 57 Übermittlung des Bescheids
- § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- Abschnitt 2
- Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
- § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- Abschnitt 3
- Gemeinsame Vorschriften
- § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen
- Teil 6
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung
- § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
- § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung
- § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
- § 68 Überwachung
- § 69 Bußgeldvorschriften
- Teil 7
- Schlussvorschriften
- § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 74 Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“
- Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
- Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 5 Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“
- Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
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