Verordnung über die Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten der Kantonspolizei (551.23)
INHALT
Verordnung über die Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten der Kantonspolizei
- Verordnung über die Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten der Kantonspolizei
- Art. 1 Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten
- Art. 2 Polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten
- Art. 3 Polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten
- Art. 4 Polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten
- Art. 5 Spezialisierte Beamtinnen und Beamte der Gerichtspolizei –
- Art. 6 Spezialisierte Beamtinnen und Beamte der Gerichtspolizei –
- Art. 7 Spezialisierte Beamtinnen und Beamte der Gerichtspolizei – Be -
- Art. 8 Interne Richtlinien
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