PassDEÜV
INHALT
Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (PassDEÜV)
- Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - PassDEÜV)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Erfassung von Lichtbild und Fingerabdrücken; dezentrale Qualitätssicherung
- § 3 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
- § 4 Zertifizierung
- § 5 Qualitätsstatistik
- § 6 Übergangsregelungen
- Anlage 1 Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Anlage 2 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
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