VERORDNUNG über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (1.4123)
INHALT
VERORDNUNG über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
- VERORDNUNG über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
- Artikel 1 Diese Verordnung führt die für den Erwerb des Kantons- und Gemeinde -
- Artikel 2 Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen
- Artikel 3 Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
- Artikel 4 Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Artikel 5 Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Artikel 6 Sprachnachweis
- Artikel 7 Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- Artikel 8 Förderung der Integration der Familienmitglieder
- Artikel 9 Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
- Artikel 10 Aufhebung bisherigen Rechts
- Artikel 11 Inkrafttreten
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