Verordnung über die militärische Schifffahrt (510.755) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die militärische Schifffahrt (VMSch)
- Verordnung über die militärische Schifffahrt (VMSch)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Geltungsbereich
 - Art. 3 Begriffe
 - Art. 4 Zuständigkeit
 - 2. Abschnitt: Militärschiffe
 - Art. 5 Typengenehmigung
 - Art. 6 Immatrikulation
 - Art. 7 Ausweis
 - Art. 8 Lichterführung
 - Art. 9 Verwendung
 - 3. Abschnitt: Führen von Militärschiffen
 - Art. 10 Ausbildung
 - Art. 11 Prüfung
 - Art. 12 ²³ Ausweis
 - Art. 13 Kategorien
 - Art. 14 Auflagen und Beschränkungen; Ausweisentzug
 - Art. 14 a ³³ Fahrfähigkeit des Schiffsführers oder der Schiffsführerin
 - Art. 14 b ³⁴ Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum
 - Art. 14 c ³⁵ Verfahren
 - Art. 15 Kantonale Ausweise
 - Art. 16 ³⁸ Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen
 - 4. Abschnitt: Verkehrsmassnahmen
 - Art. 17 Ausnahmen von zivilen Vorschriften
 - Art. 17 a ⁴⁰ Beförderung gefährlicher Güter
 - Art. 18 ⁴¹ Sicherheitsmassnahmen
 - Art. 19 Signalisation
 - Art. 20 Anordnung durch zivile Behörden
 - Art. 21 Beschwerdeführung durch das VBS
 - 5. Abschnitt: Vor- und ausserdienstliche militärische Tätigkeit
 - Art. 22
 - 6. Abschnitt: Miete und Requisition ziviler Schiffe
 - Art. 23 Miete ziviler Schiffe durch die Armee
 - Art. 24 Requisition ziviler Schiffe durch die Armee
 - 7. Abschnitt: Unfälle und Schadenfälle
 - Art. 25 ⁴⁷
 - 8. Abschnitt: Straf- und Schlussbestimmungen
 - Art. 26 Strafbestimmung
 - Art. 27 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 28 Übergangsbestimmungen
 - Art. 28 a ⁵¹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 13. Januar 2016
 - Art. 29 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁵²
 - Anhang 2 ⁵³
 - Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften
 - 110 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
 - 120 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
 - 130 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
 - 140 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Brennstoffen
 - 150 Freistellung im Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie
 - Teil 2 Klassifizierung
 - Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter und Sondervorschriften
 - Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
 - Teil 5 Vorschriften für den Versand
 - 520 Kennzeichnung und Bezettelung
 - Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks
 - Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
 - Teil 8 Vorschriften für die Schiffsbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Schiffe und die Dokumentation
 - 810 Allgemeine Vorschriften für die Schiffe und das Bordgerät
 - 820 Vorschriften für die Ausbildung der Schiffsführer und Schiffsführerinnen
 - 830 Verschiedene Vorschriften, die von der Schiffsbesatzung zu beachten sind
 - 840 Vorschriften für die Überwachung der Schiffe
 - 850 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter
 - 860 Beschränkungen für Strassenfahrzeuge mit gefährlichen Gütern auf militärischen Übergängen (Brücken und Fähren)
 - 870 Versorgung von Maschinen und Geräten bei Tätigkeiten am und über dem Wasser