Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen (317.121.4)
INHALT
Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen
- Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen
- Art. 7 Die Kursgebühren werden so angesetzt, dass die Kosten für die Kern- und die eigenen Spezialisierungskurse gedeckt sind. Es werden die folgenden Gebühren erhoben: Fr. 200.–
- Art. 18 Rechtsmittel Gegen Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement können Studierende, die nicht gestützt auf das Reglement für das Nachdiplomstudium an Pädagogischen Hochschulen des Kantons St. Gallen beim Pädagogischen Rat der Pädagogischen Hochschule Rorschach Rekurs führen können, nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern vom 3. Juli 1972 beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern schriftlich und begründet Verwaltungsbeschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage. 3
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