Gesetz über den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung staa... (612.3)
INHALT
Gesetz über den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung staatlicher Immobilien
- Gesetz über den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung staatlicher Immobilien
- Art. 1 Zweck und Geltungsbereich des Gesetzes
- Art. 2 Strategische Ziele
- Art. 3 Immobilienpolitik
- Art. 4 Durch den Fonds finanzierte Leistungen
- Art. 5 Rechtsform des Fonds
- Art. 6 Fondsrechnung
- Art. 7 Finanzielles Gleichgewicht
- Art. 8 Budget, Finanzplanung und Rechnung
- Art. 9 Umlaufvermögen und Kapitaleinlagen
- Art. 10 Verpflichtungen des Fonds
- Art. 11 Verwaltung des Fonds
- Art. 12 Neue Ausgaben
- Art. 13 Flächenstandards
- Art. 14 Verkauf von Immobilien
- Art. T1-1 Übernahme der Gebäude
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