Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (671.200)
INHALT
Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen
- Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen
- 1. Einleitung
- § 1 Zweck
- § 2 Begriffe und Ausnahmen
- § 3 Berichterstattung
- 2. Bewilligung
- § 4 Bewilligung für Vorabklärungen
- § 5 Verfahren
- § 6 Duldung von Eingriffen
- 3. Konzession
- § 7 Konzession
- § 8 Verfahren
- § 9 Voraussetzungen
- § 10 Inhalt der Konzession
- § 11 Enteignung
- § 12 Übertragung, wesentliche Änderung und Erneuerung
- 4. Anlagen
- § 13 Inbetriebnahme von Anlagen
- § 14 Vollzug
- 5. Erlöschen von Bewilligung und Konzession
- § 15 Erlöschen
- § 16 Stilllegung und Rückbau
- 6. Sicherheitsleistungen und Abgaben
- § 17 Sicherheitsleistungen
- § 18 Verfahrenskosten
- § 19 Konzessionsabgabe
- 7. Rechtspflege und Strafbestimmungen
- § 20 Rechtspflege
- § 21 Strafbestimmungen
- 8. Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 22 Bestehende Konzessionen
- § 23 Laufende Verfahren
- § 24 Inkrafttreten
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