Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (331.010)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
- Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Die Organisation der interkantonalen
- 1. den fünf Mitgliedern der Verei nbarungskantone mit Universitätsspital
- 2. fünf Mitglieder aus den a nderen Vereinbarungskantonen wovon
- Art. 4
- 1. es beobachtet neue Entwicklungen;
- 2. es stellt und überprüft Anträge auf Aufnahme und Streichung aus dem
- 3. es legt die Voraussetzungen fest, welche zur Ausführung einer Dienst-
- 4. es bereitet die Entscheidungen des Beschlussorgans vor; dazu gehören
- 5. es stellt dem Beschlussorgan die entsprechenden Anträge und begrün-
- 6. es erstattet dem Beschlussorgan jährlich Bericht über den Stand seiner
- 1. Für die Aufnahme in die Liste der HSM-Bereiche:
- 2. Für den Zuteilungsentscheid:
- 3. Für den Entscheid über die Aufnah me in die Liste der HSM-Bereiche
- 3. Abschnitt: Planung
- Art. 7
- Art. 8
- 4. Abschnitt: Finanzen
- Art. 10
- 5. Abschnitt: Streitbeilegung
- Art. 11
- 6. Abschnitt: Rechtspflege und Schlussbestimmungen
- Art. 12
- Art. 17
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