Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (514.10) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
- Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Zuständigkeit des VBS
 - Art. 3 Umfang
 - 2. Kapitel: Abgabe und Aufbewahrung
 - Art. 4 Abgabe
 - Art. 5 Aufbewahrung
 - 3. Kapitel: Einrücken
 - Art. 6 Zustand und Umfang beim Einrücken
 - Art. 7 Anpassung
 - 4. Kapitel: Kontrolle und Inspektion
 - Art. 8 Kontrolle im Dienst
 - Art. 9 Waffeninspektion
 - 5. Kapitel: Instandhaltung und Reparatur
 - Art. 10 Instandhaltung
 - Art. 11 Reparatur von Militärschuhen
 - 6. Kapitel: Hinterlegung, Abnahme und Abholung
 - 1. Abschnitt: Hinterlegung der persönlichen Ausrüstung und der persönlichen Waffe
 - Art. 12 Hinterlegung von Ausrüstungsgegenständen ohne persönliche Waffe
 - Art. 13 Hinterlegung der persönlichen Waffe
 - Art. 14 Hinterlegung bei Wohnsitzwechsel
 - Art. 15 Wohnsitz im grenznahen Ausland
 - 2. Abschnitt: Abnahme der persönlichen Ausrüstung sowie vorsorgliche Abnahme und Hinterlegung der persönlichen Waffe
 - Art. 16 Abnahme und Hinterlegung der persönlichen Ausrüstung bei Vernachlässigung oder unzulässiger Verwendung
 - Art. 17 Vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe
 - Art. 18 Vorsorgliche Hinterlegung der persönlichen Waffe
 - 3. Abschnitt: Abholen der hinterlegten persönlichen Ausrüstung
 - Art. 19
 - 7. Kapitel: Benützung für private Zwecke
 - Art. 20 Benützung der persönlichen Waffe ausser Dienst
 - Art. 21 Benützung der Uniform ausser Dienst
 - Art. 22 Benützung der Schutzmaske ausser Dienst
 - 8. Kapitel: Rückgabe und Überlassung zu Eigentum
 - 1. Abschnitt: Rückgabe
 - Art. 23 Grundsatz
 - Art. 24 ⁷ Aufforderung
 - Art. 25 Fristen und Verschiebungsgesuche
 - 2. Abschnitt: Überlassung zu Eigentum
 - Art. 26 Grundsatz
 - Art. 27 Ausgenommene Gegenstände
 - Art. 28 Ausgenommene Personen
 - Art. 29 Überlassung des Sturmgewehrs
 - Art. 30 Überlassung der Pistole
 - Art. 31 Registrierung
 - Art. 32 Eintrag im Dienstbüchlein
 - Art. 33 Anwendbares Recht
 - 9. Kapitel: Ausrüstung für Angehörige anderer Organisationen
 - Art. 34 Grenzwachtkorps
 - Art. 35 Kantonale und kommunale Bevölkerungsschutzorganisationen
 - Art. 36 Zivilschutz
 - 10. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 37 Aufhebung anderer Erlasse
 - Art. 38 Übergangsbestimmung
 - Art. 39 Inkrafttreten