Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemei... (700.17)
INHALT
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz
- Art. 1 Gegenstand der Vereinbarung
- Art. 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
- Art. 3 Rechtsform und Zweck
- Art. 4 Organe
- Art. 5 Verhältnis zwischen den Organen
- Art. 6 Strategische Versammlung
- Art. 7 Strategischer Ausschuss
- Art. 8 Operative Versammlung
- Art. 9 Operativer Ausschuss
- Art. 10 Leistungserbringer
- Art. 11 Revisionsstelle
- Art. 12 Fachgruppen
- Art. 13 Beschlussfassung in den Versammlungen und Ausschüssen
- Art. 14 Geschäfts- und Finanzreglement
- Art. 15 Zeichnungsberechtigung und Handelsregistereintrag
- Art. 17 Leistungsbezüger mit Parteistatus
- Art. 18 Leistungsbezüger ohne Parteistatus
- Art. 19 Entwicklung, Lancierung und Durchführung von Projekten
- Art. 20 Voranschlag
- Art. 21 Allgemeine Kosten
- Art. 22 Projektkosten
- Art. 23 Gewinn und Vermögen
- Art. 24 Buchführung und Rechnungslegung
- Art. 10 Abs. 3 dessen Recht anwendbar.
- Art. 26 Abschluss der Vereinbarung und Inkrafttreten
- Art. 27 Beitritt
- Art. 28 Gründung von PTI Schweiz
- Art. 26 Abs. 2 und dem Inkrafttreten durch.
- Art. 29 Weitergeführter Bezug von Produkten von HPI ohne Unter -
- Art. 30 Änderung dieser Vereinbarung
- Art. 31 Austritt
- Art. 32 Auflösung der Vereinbarung
- Art. 33 Auflösung von PTI Schweiz
- Art. 34 Finanzielle Folgen des Austritts und der Auflösung von PTI
- Art. 35 Weitergeführter Bezug von Produkten nach dem Austritt
- Art. 36 Streitbeilegung
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