Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zuber... (813.10)
INHALT
Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
- Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
- Art. 2 Für den Verbraucherschutz zuständiges Departement - Koordi -
- Art. 3 Für den Verbraucherschutz zuständige Dienststelle
- Art. 4 Für den Umweltschutz zuständige Dienststelle
- Art. 5 Für die Landwirtschaft zuständige Dienststelle
- Art. 6 Für Wald und Landschaft zuständige Dienststelle
- Art. 7 Für die Arbeitssicherheit zuständige Organe
- Art. 8 Eigentümer eines Verkehrsweges
- Art. 9 Austausch der notwendigen Daten
- Art. 10 Kosten
- Art. 11 Verwaltungsverfahren
- Art. 12 Strafverfahren
- Art. 13 Aufhebung und Inkrafttreten
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