Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen (411.360)
INHALT
Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen
- Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen
- § 1 Gegenstand
- § 2 Zusammensetzung der Schulleitung und Aufteilung der Aufgaben, Kompetenzen und
- § 3 Leitung der Schule
- § 4 Teilautonomie
- § 5 Zusammenarbeit mit Lehr- und Fachpersonen und weiteren Mitarbeitenden
- § 6 Schulprogramm
- § 7 Standortbestimmung
- § 6 Abs. 3 in der Fassung von § 20 Ziff. 2 der Schülerinnen- und Schülerverordnung vom 27. 5. 2014 (wirksam seit 18. 8. 2014, SG 410.120).
- § 8 Zuständigkeiten im pädagogischen Bereich
- § 9 Zuständigkeiten im organisatorischen Bereich
- § 10 Zuständigkeiten im finanziellen Bereich
- § 11 Zuständigkeiten der Rektorin oder des Rektors bzw. der Direktorin oder des Direktors
- § 12 Zuständigkeiten der Schulleitung
- § 13 Unterrichtsbesuche bei Lehrpersonen
- § 14 Mitarbeitendengespräche
- § 15 Mitarbeitendengespräche mit den Lehr- und Fachpersonen
- § 16 Bewährungsfrist bei Lehr- und Fachpersonen
- § 17
- § 18 Ausbildungsvoraussetzungen
- § 17 Abs. 2 lit. m in der Fassung von § 40 Abs. 2 lit. n der Verordnung zur kantonalen Verordnung zum kantonalen Kindes- und Er -
- § 19 Anstellung einer Rektorin oder eines Rektors bzw. einer Direktorin oder eines Direk -
- § 20 Anstellung einer Konrektorin oder eines Konrektors
- § 21 Anstellung einer stellvertretenden Direktorin oder eines stellvertretenden Direktors
- § 22 Jahresarbeitszeit
- § 23 Arbeitsumfang
- § 24 Weiterbeschäftigung als Lehrperson
- § 25 Leitung Mittelschulen und Berufsbildung
- § 26 Leitungskonferenzen
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