Verordnung über die Förderung der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderu... (440.010)
INHALT
Verordnung über die Förderung der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen
- Verordnung über die Förderung der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen
- Art. 1 Massnahmen zur beruflichen und sozi alen Integration von erwachsenen
- Art. 2 Die Beiträge gemäss Artikel 37 und 43 des Gesetzes werden vom Depar-
- Art. 8 Die Bedarfsplanung enthält Angaben über Anzahl und Art der Plätze.
- Art. 9 Das Amt erstellt eine jährliche Be darfsplanung für die ausserkantonalen
- Art. 12 Die Einrichtungen haben eine Kostenrechnung nach den Vorgaben des
- Art. 13 Das Departement legt aufgrund der Kontrollberichte des Amtes den Be-
- Art. 24 Das Sozialamt u nd das Hochbauamt können bei der Planung und Projek-
- Art. 27 Bei einer Zweckentfremdung der subven tionierten Bauten wird der Kan-
- Art. 28 Bei Bauvorh aben, welche vom Bund vor dem Inkrafttreten der Neugestal-
- Art. 30 Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung werden die Aus-
- Art. 31 Diese
Feedback