Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (471.500)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
- Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
- 1. Zweck und Grundsätze
- 2. Beitragsberechtigung
- 3. Ausbildungsbeiträge
- 4. Bemessung der Beiträge
- 5. Vollzug
- Artikel 15 und passt sie gegebenenfalls an die Teuerung an,
- 6. Übergangs - und Schlussbestimmungen
- Artikel 8 Absatz 2 litera b wird vom Vorstand der EDK erst in Kraft gesetzt, nach-
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