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Verordnung des Grossen Rates über den Vollzug freiheitsentziehender Strafen und Massna... (340.3)
CH - TG
31.12.2005
INHALT
Verordnung des Grossen Rates über den Vollzug freiheitsentziehender Strafen und Massnahmen gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht
Verordnung des Grossen Rates über den Vollzug freiheitsentziehender Strafen und Massnahmen gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht
§ 3 Das Kantonalgefängnis dient für:
§ 4 Die Bezirksgefängnisse dienen für:
§ 6 Wenn wichtige Gründe vorliegen, ist das Departement für Justiz und
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